Erziehungsberatung
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Für wen
Das musst du tun:
- Erziehungsberatungsstellen helfen Eltern, Kindern und Jugendlichen bei Fragen zur Erziehung, bei Konflikten in der Familie und bei Trennung oder Scheidung (§ 28 SGB VIII).
- Kinder und Jugendliche können sich auch ohne Wissen der Eltern beraten lassen, wenn die Beratung sonst ihren Zweck verfehlen würde (§ 8 Abs. 3 SGB VIII).
- Schritt 2
Ohne Antrag
Das musst du tun:
- Du gehst direkt zu einer Beratungsstelle, ohne Antrag beim Jugendamt (§ 36a Abs. 2 SGB VIII). Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.
- Eine Stelle in deiner Nähe findest du über die Beratungsstellensuche der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung oder beim Jugendamt.
- Schritt 3
Wenn mehr nötig ist
Das musst du tun:
- Reicht Beratung nicht, kann das Jugendamt weitere Hilfe zur Erziehung leisten, etwa sozialpädagogische Familienhilfe.
Quellen:Familienportal: Beratung für Familien§ 28 SGB VIII§ 36a SGB VIII§ 8 SGB VIIIBeratungsstellensuche (bke)
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