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Dein Deutschland

Erziehungsberatung

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Für wen

    Das musst du tun:

    1. Erziehungsberatungsstellen helfen Eltern, Kindern und Jugendlichen bei Fragen zur Erziehung, bei Konflikten in der Familie und bei Trennung oder Scheidung (§ 28 SGB VIII).
    2. Kinder und Jugendliche können sich auch ohne Wissen der Eltern beraten lassen, wenn die Beratung sonst ihren Zweck verfehlen würde (§ 8 Abs. 3 SGB VIII).
  2. Schritt 2

    Ohne Antrag

    Das musst du tun:

    1. Du gehst direkt zu einer Beratungsstelle, ohne Antrag beim Jugendamt (§ 36a Abs. 2 SGB VIII). Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.
    2. Eine Stelle in deiner Nähe findest du über die Beratungsstellensuche der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung oder beim Jugendamt.
  3. Schritt 3

    Wenn mehr nötig ist

    Das musst du tun:

    1. Reicht Beratung nicht, kann das Jugendamt weitere Hilfe zur Erziehung leisten, etwa sozialpädagogische Familienhilfe.

Quellen:Familienportal: Beratung für Familien§ 28 SGB VIII§ 36a SGB VIII§ 8 SGB VIIIBeratungsstellensuche (bke)

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