Hilfe zur Erziehung
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wann es sie gibt
Das musst du tun:
- Ist die Erziehung, die euer Kind braucht, nicht gesichert und hilft Unterstützung, haben Eltern einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII). Den Anspruch haben die Sorgeberechtigten, nicht das Kind.
- Die Hilfe richtet sich nach dem Bedarf, zum Beispiel Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, ein Erziehungsbeistand, sozialpädagogische Familienhilfe, eine Tagesgruppe, eine Pflegefamilie oder ein Heim (§§ 28 bis 34 SGB VIII).
- Schritt 2
Beim Jugendamt melden
Das musst du tun:
- Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort der Eltern (§ 86 SGB VIII). Du kannst formlos anrufen oder schreiben.
- Im Hilfeplan legt ihr gemeinsam fest, welche Hilfe passt und was sie erreichen soll (§ 36 SGB VIII). Ihr könnt Wünsche zur Hilfe und zum Träger äußern (§ 5 SGB VIII).
- Schritt 3
Kosten
Das musst du tun:
- Hilfen, bei denen das Kind zu Hause wohnt, kosten nichts. Für eine Tagesgruppe, eine Pflegefamilie oder ein Heim kann das Jugendamt einen Kostenbeitrag verlangen (§ 91 SGB VIII).
- Junge Volljährige können in der Regel bis 21 weiter Hilfe bekommen (§ 41 SGB VIII).
Quellen:Familienportal: Angebote für Eltern§ 27 SGB VIII§ 36 SGB VIII§ 91 SGB VIII
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