Fahrerkarte für den Fahrtenschreiber
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wer sie braucht
Das musst du tun:
- Einen Fahrtenschreiber brauchen Fahrzeuge, für die die Lenk- und Ruhezeiten der VO (EG) Nr. 561/2006 gelten (Art. 3 Abs. 1 VO (EU) Nr. 165/2014): Güterverkehr über 3,5 t und Busse mit mehr als neun Plätzen. Seit dem 1. Juli 2026 auch Fahrzeuge über 2,5 t im grenzüberschreitenden Güterverkehr und in der Kabotage (Art. 2 Abs. 1 VO (EG) Nr. 561/2006). Ausnahmen stehen in § 18 FPersV.
- Mit digitalem Fahrtenschreiber steckst du an jedem Tag, an dem du fährst, deine Fahrerkarte (Art. 34 Abs. 1 VO (EU) Nr. 165/2014). Du hast nur eine und gibst sie niemandem (§ 5 Abs. 3, 4 FPersV). Firmen brauchen dazu eine Unternehmenskarte, Werkstätten eine Werkstattkarte (§ 4 Abs. 1 FPersV).
- Schritt 2
Wo beantragen
Das musst du tun:
- Die Karte stellt der Staat aus, in dem du deinen gewöhnlichen Wohnsitz hast (Art. 26 Abs. 1 VO (EU) Nr. 165/2014). In Deutschland bestimmt jedes Land die Ausgabestelle (§ 4 Abs. 2 FPersV). Du brauchst einen Kartenführerschein aus Deutschland oder einen Führerschein aus einem anderen EU- oder EWR-Staat, der für solche Fahrzeuge gilt (§ 4 Abs. 1 FPersV).
- Schritt 3
Unterlagen
Das musst du tun:
- Führerschein, Nachweis deines Wohnsitzes in Deutschland, Nachweise zu Namen, Geburtstag und Geburtsort und ein Foto 35 x 45 mm ohne Kopfbedeckung (§ 5 Abs. 1 FPersV). Du gibst auch deine Muttersprache an.
- Die Karte muss innerhalb eines Monats kommen, nachdem alle Unterlagen vorliegen (Art. 26 Abs. 1 VO (EU) Nr. 165/2014). Die Gebühr legt die Ausgabestelle fest. Alle Karten stehen im Fahrtenschreiberkartenregister beim Kraftfahrt-Bundesamt (§ 11 FPersV).
- Schritt 4
Gültigkeit und Erneuerung
Das musst du tun:
- Die Karte gilt fünf Jahre (§ 5 Abs. 5 FPersV). Die Erneuerung beantragst du frühestens sechs Monate (§ 4 Abs. 3 FPersV) und spätestens 15 Arbeitstage vor dem Ablauf (Art. 28 Abs. 1 VO (EU) Nr. 165/2014). Die neue Karte gilt ab dem Tag nach dem Ablauf der alten.
- Die abgelaufene Karte hast du noch mindestens 28 Kalendertage im Fahrzeug dabei (§ 6 FPersV).
- Schritt 5
Verloren, gestohlen, kaputt
Das musst du tun:
- Einen Verlust meldest du sofort der Stelle, die die Karte ausgestellt hat (§ 4 Abs. 5 FPersV), einen Diebstahl den zuständigen Behörden des Staates, in dem er passiert ist (Art. 29 Abs. 2 VO (EU) Nr. 165/2014).
- Die Ersatzkarte beantragst du innerhalb von 7 Kalendertagen; die Behörde stellt sie innerhalb von 8 Arbeitstagen aus (Art. 29 Abs. 4 VO (EU) Nr. 165/2014). Bring eine Verlusterklärung, die Diebstahlsanzeige oder die kaputte Karte mit (§ 4 Abs. 4 FPersV).
- Bis dahin darfst du höchstens 15 Kalendertage ohne Karte fahren (Art. 29 Abs. 5). Druck dann am Anfang und Ende jeder Fahrt die Daten aus, schreib Name und Karten- oder Führerscheinnummer darauf und unterschreib (Art. 35 Abs. 2 VO (EU) Nr. 165/2014).
Quellen:§ 4 FPersV§ 5 FPersVVO (EU) Nr. 165/2014 (Fahrtenschreiber)KBA: Fahrtenschreiberkartenregister
Was in deinem Land gilt
Bayern
- In Bayern sind TÜV SÜD und DEKRA die Ausgabestellen für Fahrerkarten. Beide nehmen den Antrag auch online an, auch für Erneuerung und Ersatz.
Berlin
- In Berlin gibt das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) die Karte aus, nur im Dienstgebäude Puttkamerstraße 16 bis 18. Du musst persönlich kommen.
Quellen:Fahrerkarte in Berlin
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