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Lkw- oder Busführerschein verlängern

Amtlich: Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Nur 5 Jahre gültig

    Das musst du tun:

    1. Die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE gelten höchstens 5 Jahre (§ 23 FeV). Wann sie ablaufen, steht auf der Rückseite deines Führerscheins. Die Pkw-Klassen laufen nicht ab. Ein Kartenführerschein, der ab 2013 ausgestellt wurde, gilt als Dokument aber nur 15 Jahre (§ 24a FeV).
  2. Schritt 2

    Untersuchungen

    Das musst du tun:

    1. Du brauchst eine ärztliche Bescheinigung, höchstens 1 Jahr alt (Anlage 5 FeV), und einen Sehtest beim Augenarzt, Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder bei einem dafür anerkannten Augenoptiker (Anlage 6 FeV).
    2. Für die Busklassen D, D1, DE und D1E kommt ab 50 ein Leistungstest dazu, etwa zu Belastbarkeit und Reaktion (§ 24 Abs. 1 FeV). Für die Lkw-Klassen nicht.
  3. Schritt 3

    Antrag

    Das musst du tun:

    1. Den Antrag stellst du bei der Führerscheinstelle deines Wohnorts, frühestens 6 Monate vor Ablauf (§ 24 Abs. 4 FeV). Plane einige Wochen für den neuen Führerschein ein. Die neuen 5 Jahre zählen ab dem alten Ablaufdatum.
    2. Bring Ausweis, Führerschein, ein biometrisches Foto und die Bescheinigungen mit. Die Gebühr der Behörde richtet sich nach der Gebührenordnung; Arzt und Sehtest bezahlst du extra.
  4. Schritt 4

    Schon abgelaufen?

    Das musst du tun:

    1. Dann darfst du diese Klassen nicht mehr fahren. Du kannst sie unter den gleichen Bedingungen neu bekommen (§ 24 Abs. 2 FeV). Eine neue Prüfung verlangt die Behörde nur, wenn Tatsachen dafür sprechen, dass dir Kenntnisse oder Fähigkeiten fehlen (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 FeV).
  5. Schritt 5

    Neu als Berufskraftfahrer

    Das musst du tun:

    1. Wer beruflich Lkw oder Bus fährt, braucht zuerst die Grundqualifikation: eine theoretische und eine praktische Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer deines Wohnorts oder eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer (§ 2 Abs. 1 BKrFQG, § 1 BKrFQV). Den Führerschein musst du dafür noch nicht haben.
    2. Schneller geht die beschleunigte Grundqualifikation: 140 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten an einer anerkannten Ausbildungsstätte, davon mindestens zehn am Steuer, dann 90 Minuten schriftliche Prüfung bei der Kammer (§ 2 Abs. 2 BKrFQG, § 2 BKrFQV). Für Klasse C oder CE gilt damit ein Mindestalter von 21 statt 18 Jahren (§ 3 Abs. 1 BKrFQG); für Busse gelten eigene Altersgrenzen (§ 3 Abs. 2 BKrFQG).
    3. Danach beantragst du den Fahrerqualifizierungsnachweis mit Foto, Führerschein und Wohnsitznachweis (§ 8 BKrFQV) und hast ihn auf jeder Fahrt dabei (§ 8 BKrFQG). Die Gebühren sind unter anderem 15,80 € für die Prüfung des Antrags und 14,20 € für Ausstellung und Versand (Nr. 343.1, 343.3 GebOSt). Eine alte Schlüsselzahl 95 im Führerschein gilt bis zu ihrem Ablaufdatum weiter (§ 30 Abs. 2 BKrFQG).
  6. Schritt 6

    Weiterbildung für Berufskraftfahrer

    Das musst du tun:

    1. Fährst du beruflich Güter oder Fahrgäste, brauchst du alle 5 Jahre zusätzlich 35 Stunden Weiterbildung, in Blöcken zu je mindestens 7 Stunden (§ 5 BKrFQG, § 4 BKrFQV). Ausnahmen gibt es, etwa wenn du Material für deine eigene Arbeit fährst und Fahren nicht deine Hauptarbeit ist (§ 1 Abs. 2 BKrFQG). Das ist getrennt von der Verlängerung des Führerscheins.
    2. Den Nachweis, den Fahrerqualifizierungsnachweis, stellt die nach Landesrecht zuständige Behörde aus (§ 7 BKrFQG); er hat die Schlüsselzahl 95 im Führerschein abgelöst. Viele Behörden nehmen beide Anträge zusammen an. Wer privat fährt, etwa ein schweres Wohnmobil, braucht ihn nicht.

Quellen:§ 23 FeV§ 24 FeVAnlage 5 FeV§ 5 BKrFQG§ 2 BKrFQG§ 2 BKrFQV§ 30 BKrFQG

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