Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.

Dein Deutschland

Personenbeförderungsschein (P-Schein)

Amtlich: Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Wann du ihn brauchst

    Das musst du tun:

    1. Den Personenbeförderungsschein (amtlich: Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) brauchst du, wenn du Fahrgäste im Taxi, im Mietwagen oder im Pkw im Linienverkehr oder gebündelten Bedarfsverkehr fährst. Im Krankenwagen brauchst du ihn, wenn du gegen Geld oder geschäftsmäßig fährst (§ 48 Abs. 1 FeV).
    2. Mit Führerscheinklasse D oder D1 brauchst du ihn nicht (§ 48 Abs. 2 Nr. 4 FeV).
  2. Schritt 2

    Voraussetzungen

    Das musst du tun:

    1. Du bist mindestens 21 Jahre alt und hast Klasse B seit mindestens 2 Jahren. Nur für Krankenwagen: 19 Jahre, 1 Jahr Klasse B und ein Erste-Hilfe-Nachweis (§ 48 Abs. 4 FeV).
    2. Für Taxi, Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehr brauchst du einen Fachkundenachweis. Die frühere Ortskundeprüfung gibt es nicht mehr.
  3. Schritt 3

    Unterlagen

    Das musst du tun:

    1. Ausweis, Führerschein, ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister, ein ärztliches Gutachten zur körperlichen und geistigen Eignung und ein Sehtest (§ 48 Abs. 4 FeV). Wie alt die Nachweise sein dürfen, sagt dir die Führerscheinstelle.
  4. Schritt 4

    Antrag

    Das musst du tun:

    1. Stell den Antrag bei der Führerscheinstelle deines Hauptwohnsitzes (§ 73 FeV).
    2. Bei der Fahrt hast du den Personenbeförderungsschein zusammen mit dem Führerschein dabei.
  5. Schritt 5

    Gültigkeit und Verlängerung

    Das musst du tun:

    1. Der Schein gilt höchstens 5 Jahre. Für die Verlängerung bringst du neue Nachweise zu Gesundheit und Sehvermögen mit, ein neues Führungszeugnis und eine neue Auskunft aus dem Fahreignungsregister. Die Fachkunde musst du nicht noch einmal nachweisen. Ab 60 brauchst du zusätzliche Nachweise (§ 48 Abs. 5 FeV).

Quellen:§ 48 FeV§ 73 FeV

Zuständige Stelle finden

Dein Fall ist anders? Frag Dein Deutschland in eigenen Worten.

Im Chat fragen

Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt.