Falschparker, Lärm und andere Verstöße melden
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wer zuständig ist
Das musst du tun:
- Falschparker, Lärm oder liegen gelassener Müll sind meist Ordnungswidrigkeiten. Hinweise nimmt das Ordnungsamt deiner Stadt oder Gemeinde an, in vielen Städten auch online. Bei Gefahr, einem Unfall oder einer Straftat ruf die Polizei (110).
- Schritt 2
Falschparker
Das musst du tun:
- Blockiert dich ein Auto gerade, etwa in deiner Einfahrt, ruf das Ordnungsamt an, außerhalb seiner Zeiten die Polizei. Das Amt kann verwarnen oder abschleppen lassen.
- Für eine schriftliche Anzeige brauchst du Datum, Uhrzeit, Ort, Kennzeichen und am besten ein Foto. In Hamburg etwa sollen auf dem Foto keine Unbeteiligten und keine anderen Kennzeichen zu sehen sein.
- Schritt 3
Lärm
Das musst du tun:
- Unnötiger Lärm, der die Nachbarschaft erheblich stört, ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 117 OWiG). Wann Nachtruhe ist, regeln Land oder Gemeinde: in Berlin und Nordrhein-Westfalen von 22 bis 6 Uhr, in München von 22 bis 7 Uhr.
- Bei einer lauten Party jetzt hilft das Ordnungsamt, nachts meist nur die Polizei. Willst du anzeigen, schreib auf, wann es wie laut war, und nenn möglichst einen Zeugen aus der Nachbarschaft. In München etwa zählen Leute aus deiner Wohnung nicht als Zeugen. Ständiger Lärm in einem Mietshaus ist oft auch ein Fall für den Vermieter.
- Schritt 4
Was danach passiert
Das musst du tun:
- Die Ämter brauchen für eine Anzeige meist deinen Namen, weil du als Zeuge aussagen musst. Ob sie ein Verfahren einleiten, entscheiden sie selbst (§ 47 OWiG). Das Ergebnis erfährst du in der Regel nicht.
Quellen:§ 117 OWiG§ 47 OWiG
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