Anzeige bei der Polizei
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Notfall: 110
Das musst du tun:
- In dringenden Fällen ruf die 110. Die Onlinewache ist nicht für Notfälle da.
- Schritt 2
Wo du anzeigen kannst
Das musst du tun:
- Eine Strafanzeige nimmt jede Polizeidienststelle auf, auch die Staatsanwaltschaft oder das Amtsgericht, mündlich oder schriftlich (§ 158 StPO).
- Bei Diebstahl, Betrug, Sachbeschädigung oder Hass im Netz geht das oft auch online über die Onlinewache. Wähle das Land, in dem die Tat passiert ist. War sie im Internet, im Ausland oder an einem unbekannten Ort, wähle das Land, in dem du wohnst.
- Schritt 3
Bestätigung und Sprache
Das musst du tun:
- Auf deinen Antrag bestätigt dir die Polizei die Anzeige schriftlich, mit Tatzeit, Tatort und Tat (§ 158 Abs. 1 StPO).
- Sprichst du nicht gut Deutsch, bekommst du Hilfe bei der Verständigung. Die Bestätigung wird auf Antrag übersetzt (§ 158 Abs. 4 StPO).
- Schritt 4
Strafantrag: 3 Monate
Das musst du tun:
- Manche Taten werden nur auf Antrag verfolgt, etwa eine Beleidigung. Den Strafantrag stellst du innerhalb von 3 Monaten ab dem Tag, an dem du von Tat und Täter erfährst (§ 77b StGB).
- Wer wider besseres Wissen jemanden falsch beschuldigt, macht sich strafbar (§ 164 StGB).
Quellen:Onlinewachen der Polizei§ 158 StPO§ 77b StGB§ 164 StGBHilfetelefon Gewalt gegen Frauen
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