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Dein Deutschland

Bei der Freiwilligen Feuerwehr mitmachen und Lehrgänge besuchen

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Mitglied werden

    Das musst du tun:

    1. Die Freiwillige Feuerwehr ist eine Einrichtung deiner Gemeinde. Frag bei der Feuerwehr vor Ort nach, etwa an einem Übungsabend, oder im Rathaus.
    2. Wer aufgenommen wird und ab welchem Alter, regelt das Feuerwehrgesetz deines Landes. Für Kinder und Jugendliche gibt es Kinder- und Jugendfeuerwehren.
  2. Schritt 2

    Grundausbildung

    Das musst du tun:

    1. Die erste Ausbildung machst du bei deiner Feuerwehr und im Landkreis. Die Leitung deiner Feuerwehr ist dafür verantwortlich und sagt dir die Termine.
  3. Schritt 3

    Lehrgänge an der Feuerwehrschule

    Das musst du tun:

    1. Weiterführende Lehrgänge, etwa für Führungskräfte, gibt es an der Feuerwehrschule deines Landes, soweit die Ausbildung vor Ort nicht reicht. Zu diesen Lehrgängen meldet dich deine Feuerwehr an, nicht du selbst; frag deine Kommandantin oder deinen Kommandanten.
  4. Schritt 4

    Arbeit und Einsatz

    Das musst du tun:

    1. Wie dein Arbeitgeber dich für Einsätze und Lehrgänge freistellt und wer den Lohn zahlt, steht im Feuerwehrgesetz deines Landes. Sag deinem Arbeitgeber früh, dass du bei der Feuerwehr bist.

Quellen:BayernPortal: Freiwillige Feuerwehr, FeuerwehrdienstBayernPortal: Feuerwehr, LehrgangsanmeldungStMI Bayern: Ausbildung der Feuerwehren

Was in deinem Land gilt

Bayern
  1. In Bayern leistest du Feuerwehrdienst vom 18. Geburtstag bis zur Regelaltersgrenze, in der Gemeinde, in der du wohnst oder regelmäßig arbeitest, in bis zu zwei Feuerwehren; über die Aufnahme entscheidet die Kommandantin oder der Kommandant (Art. 6 BayFwG). Ab 12 Jahren machst du als Feuerwehranwärterin oder Feuerwehranwärter mit, bei Einsätzen erst ab 16 und nur außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone (Art. 7 BayFwG). Zu Lehrgängen an den Staatlichen Feuerwehrschulen Geretsried, Regensburg und Würzburg kommst du ab 18: Die Kommandantin oder der Kommandant bestätigt im Bildungsmanagementsystem (BMS), dass du die Voraussetzungen erfüllst, und der Antrag geht über die Gemeinde und den Kreisbrandrat an die Regierung. Dein Arbeitgeber muss dich für Einsätze und Ausbildung freistellen und den Lohn weiterzahlen; die Gemeinde erstattet ihm das auf Antrag (Art. 9, 10 BayFwG).

Quellen:BayFwG

In den übrigen Ländern nennt dir die zuständige Stelle die Regeln.

Dein Fall ist anders? Frag Dein Deutschland in eigenen Worten.

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