Feuerwerk außerhalb von Silvester
Amtlich: Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Was ohne Erlaubnis geht
Das musst du tun:
- Feuerwerk der Kategorie F2, also das übliche Silvesterfeuerwerk, darfst du ohne Erlaubnis nur am 31. Dezember und 1. Januar abbrennen, ab 18 Jahren (§ 23 Abs. 2 SprengV). Verkauft wird es nur vom 29. bis 31. Dezember; ist einer dieser Tage ein Sonntag, schon ab dem 28. (§ 22 Abs. 1 SprengV).
- Für Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1, etwa Wunderkerzen, gilt diese Zeitgrenze nicht. Es ist ab 12 Jahren erlaubt (§ 20 Abs. 1 SprengV).
- Schritt 2
Ausnahme beantragen
Das musst du tun:
- Für F2 an einem anderen Tag brauchst du eine Ausnahme der zuständigen Behörde, meist des Ordnungsamts. Sie gibt es nur aus begründetem Anlass (§ 24 Abs. 1 SprengV). München und Stuttgart nennen als Beispiele eine Goldene Hochzeit, einen runden Geburtstag oder ein anderes Jubiläum.
- Stell den Antrag früh: Stuttgart rät zu mindestens 4 Wochen, München verlangt mindestens 8 Wochen vorher. Hamburg lehnt private Anträge für F2 außerhalb des Jahreswechsels in jedem Fall ab.
- Schritt 3
Wo es verboten ist
Das musst du tun:
- In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist Feuerwerk verboten, auch an Silvester (§ 23 Abs. 1 SprengV). Städte können weitere Verbotszonen festlegen (§ 24 Abs. 2 SprengV).
- Schritt 4
Großes Feuerwerk
Das musst du tun:
- Für die Kategorien F3 und F4 brauchst du eine Erlaubnis oder einen Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz (§§ 7, 20, 27 SprengG). Wer eine hat, zeigt das Feuerwerk der Behörde 2 Wochen vorher an. Nahe an Bahnanlagen, Flughäfen oder Seeschifffahrtsstraßen sind es 4 Wochen (§ 23 Abs. 3 SprengV).
- Schritt 5
Gebühr
Das musst du tun:
- Eine Gebühr für das ganze Land gibt es nicht. In Berlin kostet die Ausnahme nach der Gebührenordnung des Landes 40 bis 300 €. Was es bei dir kostet, sagt deine Stadt.
Zuständige Stelle finden
Dein Fall ist anders? Frag Dein Deutschland in eigenen Worten.
Im Chat fragenDein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt.