Straßenfest oder Veranstaltung auf der Straße
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wann du eine Erlaubnis brauchst
Das musst du tun:
- Nimmt eine Veranstaltung die Straße stärker in Anspruch als der normale Verkehr, brauchst du eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde (§ 29 Abs. 2 StVO). Das gilt etwa für ein Straßenfest, einen Umzug, einen Flohmarkt oder einen Lauf. Reicht die Veranstaltung über den Bezirk einer Straßenverkehrsbehörde hinaus, entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde (§ 44 StVO).
- An Bundesstraßen ersetzt diese Erlaubnis die Sondernutzungserlaubnis. Die Straßenbehörde wird gehört, ihre Auflagen und Gebühren stehen dann mit in der Erlaubnis (§ 8 Abs. 6 FStrG). Für Landes- und Gemeindestraßen gilt das Straßengesetz des Landes, in Bayern ebenso (Art. 21 BayStrWG).
- Schritt 2
Früh beantragen
Das musst du tun:
- Das Gesetz nennt keine Frist, die Städte schon: Berlin will den Antrag bis 9 Wochen vorher. Frag bei deiner Stadt früh nach.
- Berlin will zum Beispiel einen Lageplan mit allem, was aufgebaut wird (Stände, Bänke, Zelte, Bühne), eine Haftpflichtversicherung und eine Schätzung der Besucherzahl. Ändert sich die Verkehrsführung, kommt ein Verkehrszeichenplan dazu.
- Schritt 3
Was dazukommen kann
Das musst du tun:
- Schenkst du Alkohol aus, brauchst du je nach Land eine Gestattung oder eine Anzeige nach dem Gaststättenrecht.
- Laute Musik im Freien kann nach dem Lärmschutzrecht des Landes eine eigene Genehmigung brauchen, in Berlin nach § 7 LImSchG Bln. Öffentlich gespielte Musik musst du in der Regel bei der GEMA anmelden, darauf weist Berlin hin.
- Schritt 4
Gebühr und Pflichten
Das musst du tun:
- Die Erlaubnis kostet 10,20 bis 767 €, bei großen Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Aufwand bis 2.301 € (Gebühren-Nr. 263 GebOSt). Sondernutzungsgebühren können dazukommen. Berlin befreit gemeinnützige Veranstalter teilweise.
- Als Veranstalter sorgst du dafür, dass Verkehrsregeln, Bedingungen und Auflagen eingehalten werden (§ 29 Abs. 2 StVO).
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