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Gestattung: Ausschank bei einem Fest

Amtlich: Vorübergehenden Betrieb einer Gaststätte anzeigen

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Wann du sie brauchst

    Das musst du tun:

    1. Schenkst du aus besonderem Anlass Alkohol aus, etwa beim Straßenfest, Vereinsfest oder Weihnachtsmarkt, kann die Gemeinde das vorübergehend gestatten. Die Voraussetzungen sind leichter als bei einer Gaststättenerlaubnis (§ 12 GastG).
    2. Diese Gestattung gibt es nicht überall. Länder mit eigenem Gaststättengesetz verlangen oft nur eine Anzeige einige Wochen vorher. In Hessen entfällt seit dem 23. Dezember 2025 auch die Anzeige, wenn nicht gewinnorientierte Organisationen oder Initiativen vorübergehend ausschenken.
  2. Schritt 2

    Rechtzeitig beantragen

    Das musst du tun:

    1. Stell den Antrag bei der Gemeinde, in der das Fest stattfindet, mit Ort, Tagen, Uhrzeiten und Angebot. Frag dort früh nach der Frist. Viele Gemeinden wollen den Antrag einige Wochen vorher.
  3. Schritt 3

    Auflagen

    Das musst du tun:

    1. Die Gestattung gilt nur für den Anlass und kann widerrufen werden. Die Gemeinde kann jederzeit Auflagen machen, etwa zu Uhrzeiten oder Jugendschutz (§ 12 Abs. 1 und 3 GastG).
    2. Wer mit offenen Lebensmitteln arbeitet, braucht auch beim Fest die Belehrung des Gesundheitsamts, wenn es gewerbsmäßig ist.

Quellen:§ 12 GastG

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