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Gemeinsames Sorgerecht für unverheiratete Eltern

Amtlich: Erklärungen zur gemeinsamen elterlichen Sorge für ein Kind abgeben

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Wann du sie brauchst

    Das musst du tun:

    1. Sind die Eltern bei der Geburt nicht verheiratet, hat zunächst die Mutter das Sorgerecht allein. Gemeinsam wird es durch Sorgeerklärungen, durch Heirat oder durch das Familiengericht (§ 1626a BGB).
    2. Vorher muss die Vaterschaft feststehen, also anerkannt oder gerichtlich festgestellt sein.
  2. Schritt 2

    Wo

    Das musst du tun:

    1. Beim Jugendamt kostenlos oder bei einem Notar. Das Standesamt nimmt Sorgeerklärungen nicht auf.
  3. Schritt 3

    Persönlich und ohne Bedingung

    Das musst du tun:

    1. Ihr gebt die Erklärungen beide selbst ab, vertreten lassen geht nicht (§ 1626c BGB). Die Stelle beurkundet sie öffentlich, und sie dürfen keine Bedingung und keine Frist enthalten (§ 1626b, § 1626d BGB).
    2. Das geht schon vor der Geburt. Ist ein Elternteil minderjährig, muss sein gesetzlicher Vertreter zustimmen. Welche Unterlagen ihr mitbringt, sagt euch die Stelle.
  4. Schritt 4

    Wenn ein Elternteil nicht will

    Das musst du tun:

    1. Dann kann der andere beim Familiengericht beantragen, euch die Sorge gemeinsam zu übertragen. Das Gericht tut das, wenn es dem Wohl des Kindes nicht widerspricht (§ 1626a Abs. 2 BGB).
    2. Das Jugendamt berät beide Eltern zur Sorgeerklärung und zum Weg über das Gericht (§ 18 Abs. 2 SGB VIII).
  5. Schritt 5

    Negativbescheinigung

    Das musst du tun:

    1. Als Mutter mit alleinigem Sorgerecht kannst du das schriftlich belegen. Das Jugendamt bescheinigt dir, dass im Sorgeregister keine Sorgeerklärung und keine Gerichtsentscheidung zur Sorge eingetragen ist (§ 58 SGB VIII).
    2. Du beantragst sie beim Jugendamt deines Wohnorts. Gib Geburtsdatum und Geburtsort deines Kindes an und den Namen, den es bei der Beurkundung der Geburt hatte.

Quellen:§ 1626a BGB§ 1626b BGB§ 1626c BGB§ 1626d BGB§ 58 SGB VIII§ 59 SGB VIIIFamilienportal: Sorgerecht

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