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Dein Deutschland

Auskunft aus dem Gewerberegister

Amtlich: Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

Keine Rechtsberatung. Was in deinem Fall gilt, sagt dir eine Anwältin oder ein Anwalt.

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Was jeder erfahren darf

    Das musst du tun:

    1. Das Gewerbeamt sammelt die Gewerbeanzeigen der Betriebe in seinem Bezirk. Name, Geschäftsbezeichnung, betriebliche Anschrift und angezeigte Tätigkeit dürfen allgemein zugänglich gemacht werden (§ 14 Abs. 5 GewO).
    2. Für diese einfache Auskunft brauchst du keinen Grund. Einige Städte, etwa Berlin, bieten die Suche online an.
  2. Schritt 2

    Mehr nur mit rechtlichem Interesse

    Das musst du tun:

    1. Weitere Daten, etwa die Wohnanschrift oder das Geburtsdatum, gibt das Amt nur heraus, wenn du ein rechtliches Interesse glaubhaft machst und das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden nicht überwiegt (§ 14 Abs. 7 GewO).
    2. Ein rechtliches Interesse hast du zum Beispiel, wenn du eine Forderung durchsetzen willst. Leg Vertrag, Rechnung oder Vollstreckungstitel bei.
  3. Schritt 3

    Antrag stellen

    Das musst du tun:

    1. Zuständig ist das Gewerbeamt der Gemeinde, in der der Betrieb liegt. Ob online, schriftlich oder vor Ort, legt die Gemeinde fest. Berlin und München etwa nehmen den Antrag online an.
    2. Nenne den Namen des Betriebs oder der Inhaberin oder des Inhabers und die letzte bekannte Anschrift.
    3. Die Gebühr legt die Gemeinde fest. In Berlin und München zahlst du sie auch, wenn kein Gewerbe gefunden wird.
  4. Schritt 4

    Deine eigene Anmeldung

    Das musst du tun:

    1. Den Empfang deiner Gewerbeanzeige bescheinigt dir das Gewerbeamt innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Diese Bescheinigung ist dein Nachweis.
    2. Ist sie weg, bekommst du beim Gewerbeamt meist eine Zweitschrift oder eine andere Bescheinigung. Die Gebühr legt die Gemeinde fest.
  5. Schritt 5

    Was hier nicht steht

    Das musst du tun:

    1. Bußgelder, Gewerbeuntersagungen und widerrufene Erlaubnisse stehen im Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz (§ 149 GewO). Die Auskunft daraus beantragst du dort.
    2. Ob ein Unternehmen im Handelsregister steht, siehst du auf handelsregister.de.

Quellen:§ 14 GewO§ 15 GewO

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