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Gewerbesteuer: Erklärung, Bescheid und Hebesatz

Amtlich: Gewerbesteuer bezahlen

Keine Steuerberatung. Was in deinem Fall gilt, sagt dir eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Wer sie zahlt

    Das musst du tun:

    1. Gewerbesteuer zahlt jeder Gewerbebetrieb an die Gemeinde, eine GmbH oder UG immer (§§ 1, 2 GewStG). Freie Berufe wie Ärztin, Anwalt oder Künstlerin zahlen keine (§ 18 EStG). Ob deine Arbeit als freier Beruf zählt, entscheidet das Finanzamt.
    2. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € auf den Gewerbeertrag (§ 11 Abs. 1 GewStG).
  2. Schritt 2

    So wird gerechnet

    Das musst du tun:

    1. Vom Gewerbeertrag nach Abzug des Freibetrags nimmt das Finanzamt 3,5 %. Das ist der Steuermessbetrag (§ 11 Abs. 2 GewStG). Die Gemeinde rechnet ihn mit ihrem Hebesatz hoch (§ 16 GewStG).
    2. Den Hebesatz legt jede Gemeinde selbst fest, mindestens 200 %, ab 2027 mindestens 280 % (§ 16 Abs. 4 GewStG).
    3. Als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer und in einer Personengesellschaft senkt die Gewerbesteuer deine Einkommensteuer um bis zum Vierfachen des Messbetrags. Höchstens sinkt sie um die Gewerbesteuer, die du tatsächlich zahlst, und nie um mehr als die Einkommensteuer auf deinen Gewinn aus dem Gewerbe (§ 35 EStG).
  3. Schritt 3

    Erklärung abgeben

    Das musst du tun:

    1. Die Gewerbesteuererklärung gibst du jedes Jahr elektronisch beim Finanzamt ab, in Mein ELSTER mit dem Formular GewSt 1 A (§ 14a GewStG).
    2. Es gelten die Fristen der Einkommensteuer: Die Erklärung für 2025 war bis zum 31. Juli 2026 fällig, mit Steuerberatung bis zum 1. März 2027 (§ 149 AO).
  4. Schritt 4

    Bescheide und Vorauszahlungen

    Das musst du tun:

    1. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest und schickt dir den Messbescheid. Den Gewerbesteuerbescheid schickt die Gemeinde, in Berlin das Finanzamt.
    2. Vorauszahlungen sind am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig, je ein Viertel der letzten Steuer (§ 19 GewStG). Verdienst du deutlich weniger, kannst du die Gemeinde bitten, sie anzupassen.
  5. Schritt 5

    Einspruch, Widerspruch, Stundung

    Das musst du tun:

    1. Gegen den Messbescheid legst du innerhalb eines Monats Einspruch beim Finanzamt ein (§ 355 AO). Fehler im Messbetrag kannst du nur dort angreifen.
    2. Beim Gewerbesteuerbescheid hilft der Rechtsbehelf, den er selbst nennt. Je nach Land ist das ein Widerspruch bei der Gemeinde oder gleich eine Klage beim Verwaltungsgericht.
    3. Stundung oder Erlass beantragst du bei der Stelle, die den Gewerbesteuerbescheid geschickt hat (§ 1 Abs. 2 AO).

Quellen:ELSTER: Gewerbesteuererklärung§ 11 GewStG§ 16 GewStG§ 19 GewStG§ 35 EStG

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