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Steuern stunden oder in Raten zahlen

Keine Steuerberatung. Was in deinem Fall gilt, sagt dir eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Wann das Finanzamt stundet

    Das musst du tun:

    1. Kannst du eine Steuer bei Fälligkeit nicht zahlen, kann das Finanzamt sie stunden, auch in Raten. Voraussetzung: Sofort zu zahlen wäre für dich eine erhebliche Härte, und der Aufschub gefährdet die Steuer nicht (§ 222 AO).
    2. Erhebliche Härte heißt meist: Du hast das Geld gerade nicht und kannst es dir auch nicht zumutbar beschaffen, etwa mit einem Kredit. Hast du die Lage selbst verschuldet, kann das gegen eine Stundung sprechen.
  2. Schritt 2

    Antrag stellen

    Das musst du tun:

    1. Stell den Antrag schriftlich und mit Begründung beim Finanzamt, am besten vor dem Fälligkeitstag. Leg Einnahmen, Ausgaben und Vermögen offen und schlag Raten vor.
    2. Online geht das mit dem ELSTER-Formular Antrag auf Stundung, bisher nur in Niedersachsen. Sonst schreibst du dem Finanzamt.
    3. In der Regel verlangt das Finanzamt eine Sicherheit (§ 222 AO).
  3. Schritt 3

    Was es kostet

    Das musst du tun:

    1. Für die Stundung zahlst du Zinsen: 0,5 % für jeden vollen Monat (§§ 234, 238 AO).
    2. Zahlst du ohne Stundung zu spät, kommt ein Säumniszuschlag von 1 % für jeden angefangenen Monat dazu (§ 240 AO). Bei einer Überweisung bleibt er aus, wenn das Geld höchstens 3 Tage zu spät ankommt.
  4. Schritt 4

    Weitere Wege

    Das musst du tun:

    1. Ist die Vollstreckung schon angekündigt, kannst du Vollstreckungsaufschub beantragen (§ 258 AO). Säumniszuschläge laufen dann weiter.
    2. Verdienst du dieses Jahr deutlich weniger, beantrage beim Finanzamt, die Vorauszahlungen zu senken (§ 37 Abs. 3 EStG).
    3. Gewerbesteuer und Grundsteuer stundet die Stelle, die sie erhebt, meist die Gemeinde. Welche das ist, steht im Bescheid (§ 1 Abs. 2 AO).

Quellen:Finanzverwaltung NRW: StundungELSTER: Antrag auf Stundung§ 222 AO§ 238 AO§ 240 AO§ 258 AO

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