Steuern stunden oder in Raten zahlen
Keine Steuerberatung. Was in deinem Fall gilt, sagt dir eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wann das Finanzamt stundet
Das musst du tun:
- Kannst du eine Steuer bei Fälligkeit nicht zahlen, kann das Finanzamt sie stunden, auch in Raten. Voraussetzung: Sofort zu zahlen wäre für dich eine erhebliche Härte, und der Aufschub gefährdet die Steuer nicht (§ 222 AO).
- Erhebliche Härte heißt meist: Du hast das Geld gerade nicht und kannst es dir auch nicht zumutbar beschaffen, etwa mit einem Kredit. Hast du die Lage selbst verschuldet, kann das gegen eine Stundung sprechen.
- Schritt 2
Antrag stellen
Das musst du tun:
- Stell den Antrag schriftlich und mit Begründung beim Finanzamt, am besten vor dem Fälligkeitstag. Leg Einnahmen, Ausgaben und Vermögen offen und schlag Raten vor.
- Online geht das mit dem ELSTER-Formular Antrag auf Stundung, bisher nur in Niedersachsen. Sonst schreibst du dem Finanzamt.
- In der Regel verlangt das Finanzamt eine Sicherheit (§ 222 AO).
- Schritt 3
Was es kostet
Das musst du tun:
- Für die Stundung zahlst du Zinsen: 0,5 % für jeden vollen Monat (§§ 234, 238 AO).
- Zahlst du ohne Stundung zu spät, kommt ein Säumniszuschlag von 1 % für jeden angefangenen Monat dazu (§ 240 AO). Bei einer Überweisung bleibt er aus, wenn das Geld höchstens 3 Tage zu spät ankommt.
- Schritt 4
Weitere Wege
Das musst du tun:
- Ist die Vollstreckung schon angekündigt, kannst du Vollstreckungsaufschub beantragen (§ 258 AO). Säumniszuschläge laufen dann weiter.
- Verdienst du dieses Jahr deutlich weniger, beantrage beim Finanzamt, die Vorauszahlungen zu senken (§ 37 Abs. 3 EStG).
- Gewerbesteuer und Grundsteuer stundet die Stelle, die sie erhebt, meist die Gemeinde. Welche das ist, steht im Bescheid (§ 1 Abs. 2 AO).
Quellen:Finanzverwaltung NRW: StundungELSTER: Antrag auf Stundung§ 222 AO§ 238 AO§ 240 AO§ 258 AO
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