Grenze feststellen und Grenzsteine setzen lassen
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Was eine Grenzfeststellung ist
Das musst du tun:
- Die amtlichen Grenzen der Flurstücke führt das Liegenschaftskataster. Bei einer Grenzfeststellung überträgt die Vermessungsstelle die Grenzen in die Natur. Sie deckt vorhandene Grenzsteine auf und prüft sie, ersetzt verlorene und kann bisher unmarkierte Grenzpunkte dauerhaft kennzeichnen (Abmarkung).
- Schritt 2
Wann sie sich lohnt
Das musst du tun:
- Typische Anlässe sind ein Bau nahe der Grenze, ein neuer Zaun, ein unklarer Grenzverlauf oder Grenzsteine, die bei Bauarbeiten oder der Feldarbeit verloren gingen.
- Schritt 3
Wer sie macht und was sie kostet
Das musst du tun:
- Je nach Land machst du den Antrag beim Katasteramt oder Vermessungsamt oder bei einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem Vermessungsingenieur (ÖbVI). Antragen können Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Bevollmächtigte. Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung des Landes, meist nach der Zahl der Grenzpunkte und dem Bodenwert.
- Schritt 4
Grenztermin und Ergebnis
Das musst du tun:
- Die Nachbarn werden eingeladen. Beim Grenztermin könnt ihr euch zu den Grenzen und Grenzsteinen äußern. Danach wird das Ergebnis bekanntgegeben und dokumentiert, und es läuft eine Frist für Einwände. Ist es bestandskräftig, gilt der Grenzverlauf auch gegenüber den Nachbarn.
Quellen:BayernPortal: Flurstücksgrenze, GrenzfeststellungArt. 12 AbmG (Bayern)LGLN Niedersachsen: Grenzfeststellung
Was in deinem Land gilt
Bayern
- In Bayern beantragst du die Grenzfeststellung beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Abgemarkt wird mit den Feldgeschworenen, Ehrenamtlichen der Gemeinde (Art. 12 Abs. 1 AbmG). Ist die Lage eines Grenzpunkts zentimetergenau bekannt, dürfen sie Grenzsteine auf Antrag eines Beteiligten auch allein setzen, ersetzen, heben, senken oder sichern (Art. 12 Abs. 2 AbmG). Den Antrag richtest du an den Obmann der Feldgeschworenen oder an die Gemeinde. Dabei müssen mindestens zwei Feldgeschworene mitwirken, alle Eigentümer anwesend oder vertreten sein, und die Grenze darf nicht streitig sein.
Quellen:BayernPortal: Flurstücksgrenze, GrenzfeststellungFeldgeschworenenbekanntmachung, Nr. 10 (Bayern)
Niedersachsen
- In Niedersachsen macht die Grenzfeststellung das Katasteramt des Landesamts für Geoinformation und Landesvermessung (LGLN) oder eine dort zugelassene Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder ein Vermessungsingenieur (ÖbVI). Beantragen dürfen unter anderem die Eigentümer. Die Kosten richten sich nach der Zahl der Grenzpunkte und dem Bodenwert.
In den übrigen Ländern nennt dir die zuständige Stelle die Regeln.
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