Grundschuld löschen lassen
Keine Rechtsberatung. Was in deinem Fall gilt, sagt dir eine Anwältin oder ein Anwalt.
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Musst du überhaupt löschen?
Das musst du tun:
- Nein. Eine Grundschuld wird nach der Tilgung des Kredits nicht von selbst gelöscht, und löschen musst du sie nicht. Du kannst sie stehen lassen, etwa für einen späteren Kredit.
- Willst du sie löschen, brauchst du die Löschungsbewilligung der Bank. Nach Zahlung kannst du die Unterlagen verlangen (§§ 1144, 1192 BGB).
- Schritt 2
Unterlagen sammeln
Das musst du tun:
- Die Bank bewilligt die Löschung (§ 19 GBO). Banken mit eigenem Siegel brauchen dafür keinen Notar.
- Du als Eigentümerin oder Eigentümer stimmst der Löschung zu (§ 27 GBO). Deine Unterschrift muss eine Notarin oder ein Notar beglaubigen (§ 29 GBO).
- Gibt es einen Grundschuldbrief, musst du ihn im Original vorlegen. Ist er verloren, muss er erst in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt werden (§§ 41, 42 GBO).
- Schritt 3
Antrag beim Grundbuchamt
Das musst du tun:
- Zuständig ist das Grundbuchamt des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Den Antrag stellst du selbst, oder die Notarin, der Notar oder die Bank übernimmt das.
- Schritt 4
Kosten
Das musst du tun:
- Das Grundbuchamt erhebt eine halbe Gebühr nach dem Betrag der Grundschuld (KV Nr. 14140 GNotKG). Dazu kommt die Notargebühr für die Beglaubigung.
Quellen:§ 19 GBO§ 27 GBOJustiz: Gericht suchen§ 29 GBO§ 41 GBO
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