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Dein Deutschland

Grundschuld löschen lassen

Keine Rechtsberatung. Was in deinem Fall gilt, sagt dir eine Anwältin oder ein Anwalt.

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Musst du überhaupt löschen?

    Das musst du tun:

    1. Nein. Eine Grundschuld wird nach der Tilgung des Kredits nicht von selbst gelöscht, und löschen musst du sie nicht. Du kannst sie stehen lassen, etwa für einen späteren Kredit.
    2. Willst du sie löschen, brauchst du die Löschungsbewilligung der Bank. Nach Zahlung kannst du die Unterlagen verlangen (§§ 1144, 1192 BGB).
  2. Schritt 2

    Unterlagen sammeln

    Das musst du tun:

    1. Die Bank bewilligt die Löschung (§ 19 GBO). Banken mit eigenem Siegel brauchen dafür keinen Notar.
    2. Du als Eigentümerin oder Eigentümer stimmst der Löschung zu (§ 27 GBO). Deine Unterschrift muss eine Notarin oder ein Notar beglaubigen (§ 29 GBO).
    3. Gibt es einen Grundschuldbrief, musst du ihn im Original vorlegen. Ist er verloren, muss er erst in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt werden (§§ 41, 42 GBO).
  3. Schritt 3

    Antrag beim Grundbuchamt

    Das musst du tun:

    1. Zuständig ist das Grundbuchamt des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Den Antrag stellst du selbst, oder die Notarin, der Notar oder die Bank übernimmt das.
  4. Schritt 4

    Kosten

    Das musst du tun:

    1. Das Grundbuchamt erhebt eine halbe Gebühr nach dem Betrag der Grundschuld (KV Nr. 14140 GNotKG). Dazu kommt die Notargebühr für die Beglaubigung.

Quellen:§ 19 GBO§ 27 GBOJustiz: Gericht suchen§ 29 GBO§ 41 GBO

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