Grundsicherungsgeld weiter bekommen (Weiterbewilligungsantrag)
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wie lange bewilligt ist
Das musst du tun:
- Das Jobcenter bewilligt Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) in der Regel für 12 Monate, manchmal nur für 6, etwa wenn es vorläufig entscheidet oder die Wohnkosten zu hoch sind (§ 41 Abs. 3 SGB II). Bis wann, steht in deinem Bescheid.
- Danach läuft das Geld nicht von selbst weiter: Du stellst einen Weiterbewilligungsantrag. Ein alter Bürgergeld-Bescheid gilt bis zu seinem Ende.
- Schritt 2
Rechtzeitig stellen
Das musst du tun:
- Meist schreibt dir das Jobcenter vor dem Ende. Stell den Antrag am besten, bevor der Zeitraum endet. Dann kommt das Geld ohne Pause.
- Der Antrag wirkt auf den Ersten des Monats zurück, in dem du ihn stellst; für frühere Monate gibt es nichts (§ 37 SGB II). Endet der Zeitraum im September und stellst du den Antrag erst im November, fehlt dir der Oktober.
- Schritt 3
Online oder auf Papier
Das musst du tun:
- Online über jobcenter.digital kannst du Nachweise gleich hochladen. Das Formular gibt es auch beim Jobcenter. Du machst aktuelle Angaben und nennst, was sich geändert hat.
- Schritt 4
Nachweise
Das musst du tun:
- Schick Kopien, keine Originale. Verlangt werden meist die Kontoauszüge der letzten 3 Monate, für alle Konten der Menschen, für die du zusammen Grundsicherungsgeld bekommst (Bedarfsgemeinschaft), dazu aktuelle Einkommensnachweise und Belege zu Miete und Heizung, etwa die letzte Nebenkostenabrechnung.
- Schritt 5
Änderungen zwischendurch
Das musst du tun:
- Änderungen meldest du nicht erst mit dem Weiterbewilligungsantrag, sondern gleich: etwa einen Umzug, eine neue Arbeit, mehr Lohn, eine höhere Miete oder jemanden, der neu bei dir wohnt.
Quellen:Bundesagentur für Arbeit: WeiterbewilligungsantragÄnderungen melden§ 41 SGB II§ 37 SGB II
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