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H-Kennzeichen und rotes 07-Kennzeichen für Oldtimer

Amtlich: Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) für ein vor 30 oder mehr Jahren zugelassenes Fahrzeug beantragen

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Voraussetzungen

    Das musst du tun:

    1. Ein H-Kennzeichen bekommt ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr kam, weitgehend im Originalzustand und gut erhalten ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dient (§ 2 Nr. 22, § 10 Abs. 1 FZV).
  2. Schritt 2

    Gutachten

    Das musst du tun:

    1. Du brauchst ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieurs (§ 23 StVZO). Dazu gehört eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung.
  3. Schritt 3

    Bei der Zulassungsstelle

    Das musst du tun:

    1. Mit dem Gutachten beantragst du das Kennzeichen bei der Zulassungsstelle. Das H steht hinter der Nummer und wird in beide Zulassungsbescheinigungen eingetragen. Der Wechsel der Kennzeichenart kostet 30 € (Gebühren-Nr. 221.1 GebOSt).
    2. Ein H-Kennzeichen lässt sich mit einem Saisonkennzeichen verbinden (§ 10 Abs. 3 FZV).
  4. Schritt 4

    Steuer

    Das musst du tun:

    1. Die Kfz-Steuer ist pauschal: 191,73 € im Jahr, für Motorräder 46,02 € (§ 9 Abs. 4 KraftStG). Was die Versicherung kostet, sagt dir dein Versicherer.
  5. Schritt 5

    Rotes 07-Kennzeichen

    Das musst du tun:

    1. Für Fahrten zu Oldtimer-Veranstaltungen und zurück sowie für Probe-, Überführungs-, Reparatur- und Wartungsfahrten gibt es das rote Oldtimerkennzeichen, dessen Nummer mit 07 beginnt. Das Fahrzeug braucht dafür keine eigene Zulassung. Das Fahrzeugscheinheft hast du bei jeder Fahrt dabei (§ 43 FZV).
    2. Die Zuteilung kostet 25,60 bis 205 € (Gebühren-Nr. 221.5 GebOSt). Die Steuer ist dieselbe Pauschale wie beim H-Kennzeichen.

Quellen:§ 10 FZV§ 2 FZV§ 43 FZV§ 23 StVZO§ 9 KraftStGGebOSt

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