H-Kennzeichen und rotes 07-Kennzeichen für Oldtimer
Amtlich: Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) für ein vor 30 oder mehr Jahren zugelassenes Fahrzeug beantragen
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Voraussetzungen
Das musst du tun:
- Ein H-Kennzeichen bekommt ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr kam, weitgehend im Originalzustand und gut erhalten ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dient (§ 2 Nr. 22, § 10 Abs. 1 FZV).
- Schritt 2
Gutachten
Das musst du tun:
- Du brauchst ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieurs (§ 23 StVZO). Dazu gehört eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung.
- Schritt 3
Bei der Zulassungsstelle
Das musst du tun:
- Mit dem Gutachten beantragst du das Kennzeichen bei der Zulassungsstelle. Das H steht hinter der Nummer und wird in beide Zulassungsbescheinigungen eingetragen. Der Wechsel der Kennzeichenart kostet 30 € (Gebühren-Nr. 221.1 GebOSt).
- Ein H-Kennzeichen lässt sich mit einem Saisonkennzeichen verbinden (§ 10 Abs. 3 FZV).
- Schritt 4
Steuer
Das musst du tun:
- Die Kfz-Steuer ist pauschal: 191,73 € im Jahr, für Motorräder 46,02 € (§ 9 Abs. 4 KraftStG). Was die Versicherung kostet, sagt dir dein Versicherer.
- Schritt 5
Rotes 07-Kennzeichen
Das musst du tun:
- Für Fahrten zu Oldtimer-Veranstaltungen und zurück sowie für Probe-, Überführungs-, Reparatur- und Wartungsfahrten gibt es das rote Oldtimerkennzeichen, dessen Nummer mit 07 beginnt. Das Fahrzeug braucht dafür keine eigene Zulassung. Das Fahrzeugscheinheft hast du bei jeder Fahrt dabei (§ 43 FZV).
- Die Zuteilung kostet 25,60 bis 205 € (Gebühren-Nr. 221.5 GebOSt). Die Steuer ist dieselbe Pauschale wie beim H-Kennzeichen.
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