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Hamburg: erneuerbare Energien beim Heizungstausch melden

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Nur für Hamburg

    Das musst du tun:

    1. Diese Pflicht steht im Hamburgischen Klimaschutzgesetz (§ 17 HmbKliSchG) und gilt nur in Hamburg. Daneben gilt das Bundesrecht für neue Heizungen.
  2. Schritt 2

    Wer betroffen ist

    Das musst du tun:

    1. Du bist Eigentümerin oder Eigentümer eines Gebäudes, das vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurde, und tauschst die Heizung nach dem 30. Juni 2021 aus oder baust eine ein.
    2. Dann musst du mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs des Gebäudes mit erneuerbaren Energien decken.
  3. Schritt 3

    Melden in 18 Monaten

    Das musst du tun:

    1. Weise das der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizung nach, am besten mit dem Online-Dienst. Er sagt dir gleich, ob deine Meldung reicht. Die Meldung ist kostenfrei.
    2. Melden kannst du selbst, deine Hausverwaltung oder eine beauftragte sachkundige Person. Unterlagen sind etwa die Installationsbescheinigung oder die Rechnung über Biomethan oder Bioöl.

Quellen:Heizungstausch melden (Hamburg)Online-Dienst (Hamburg)Neue Heizung: Pflichten in Hamburg

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