Hamburg: erneuerbare Energien beim Heizungstausch melden
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Nur für Hamburg
Das musst du tun:
- Diese Pflicht steht im Hamburgischen Klimaschutzgesetz (§ 17 HmbKliSchG) und gilt nur in Hamburg. Daneben gilt das Bundesrecht für neue Heizungen.
- Schritt 2
Wer betroffen ist
Das musst du tun:
- Du bist Eigentümerin oder Eigentümer eines Gebäudes, das vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurde, und tauschst die Heizung nach dem 30. Juni 2021 aus oder baust eine ein.
- Dann musst du mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs des Gebäudes mit erneuerbaren Energien decken.
- Schritt 3
Melden in 18 Monaten
Das musst du tun:
- Weise das der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizung nach, am besten mit dem Online-Dienst. Er sagt dir gleich, ob deine Meldung reicht. Die Meldung ist kostenfrei.
- Melden kannst du selbst, deine Hausverwaltung oder eine beauftragte sachkundige Person. Unterlagen sind etwa die Installationsbescheinigung oder die Rechnung über Biomethan oder Bioöl.
Quellen:Heizungstausch melden (Hamburg)Online-Dienst (Hamburg)Neue Heizung: Pflichten in Hamburg
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