Insolvenzgeld bei Pleite des Arbeitgebers
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wann es das gibt
Das musst du tun:
- Dein Arbeitgeber ist insolvent und schuldet dir noch Lohn. Die Agentur für Arbeit zahlt Insolvenzgeld für die letzten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis (§ 165 SGB III).
- Insolvenzereignis ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Abweisung des Antrags mangels Masse oder das vollständige Ende des Betriebs, wenn kein Antrag gestellt wurde und ein Verfahren mangels Masse offensichtlich nicht in Frage kommt.
- Schritt 2
Frist: 2 Monate
Das musst du tun:
- Stell den Antrag innerhalb von 2 Monaten nach dem Insolvenzereignis. Das ist eine Ausschlussfrist (§ 324 Abs. 3 SGB III).
- Hast du die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt, hast du 2 Monate, nachdem der Grund weggefallen ist. Verschulden liegt vor, wenn du dich nicht sorgfältig um deinen Lohn gekümmert hast.
- Schritt 3
Wo
Das musst du tun:
- Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk die Lohnabrechnungsstelle deines Arbeitgebers liegt, nicht die an deinem Wohnort (§ 327 Abs. 3 SGB III). Gibt es keine im Inland, die am Sitz des Insolvenzgerichts.
- Den Antrag kannst du online stellen. Leg die Insolvenzgeldbescheinigung vom Arbeitgeber oder Insolvenzverwalter, deinen Arbeitsvertrag und die letzten Lohnabrechnungen bei.
- Schritt 4
Wie viel
Das musst du tun:
- Insolvenzgeld ist so hoch wie dein Nettolohn. Brutto zählt höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (§ 167 SGB III).
- Lohn für die Zeit nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses und Ansprüche wegen der Beendigung, etwa eine Abfindung, deckt es nicht (§ 166 SGB III).
- Ist der Insolvenzantrag gestellt und dein Arbeitsverhältnis beendet, kann die Agentur einen Vorschuss zahlen (§ 168 SGB III).
Quellen:Bundesagentur für Arbeit: Insolvenzgeld beantragen§ 165 SGB III§ 167 SGB III§ 324 SGB III§ 327 SGB III
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