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Dein Deutschland

Jagdschein

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Erst die Jägerprüfung

    Das musst du tun:

    1. Den ersten Jagdschein bekommst du nur mit einer in Deutschland bestandenen Jägerprüfung. Sie hat einen schriftlichen, einen mündlich-praktischen Teil und eine Schießprüfung (§ 15 Abs. 5 BJagdG).
    2. Welche Ausbildung vorher nötig ist und wo du dich anmeldest, regelt das Jagdgesetz deines Landes.
  2. Schritt 2

    Antrag bei der Jagdbehörde

    Das musst du tun:

    1. Den Jagdschein stellt die Behörde deines Wohnsitzes aus, meist die untere Jagdbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt (§ 15 Abs. 2 BJagdG).
    2. Du brauchst eine Jagdhaftpflichtversicherung über mindestens 500.000 € für Personenschäden und 50.000 € für Sachschäden. Die Behörde fragt bei der Waffenbehörde nach, ob du zuverlässig und persönlich geeignet bist (§ 17 Abs. 1 BJagdG).
  3. Schritt 3

    Jahres- oder Tagesjagdschein

    Das musst du tun:

    1. Der Jahresjagdschein gilt höchstens 3 Jagdjahre, der Tagesjagdschein 14 Tage am Stück. Er gilt in ganz Deutschland (§ 15 Abs. 2 und 3 BJagdG). Ein Jagdjahr läuft vom 1. April bis zum 31. März.
    2. Danach verlängerst du ihn bei der Jagdbehörde.
  4. Schritt 4

    Jugendjagdschein und Waffen

    Das musst du tun:

    1. Ab 16 Jahren gibt es den Jugendjagdschein. Damit jagst du nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson und nicht bei Gesellschaftsjagden (§ 16 BJagdG).
    2. Für eigene Jagdwaffen brauchst du zusätzlich eine Waffenbesitzkarte von der Waffenbehörde.

Quellen:§ 15 BJagdG§ 16 BJagdG§ 17 BJagdG

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