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Dein Deutschland

Kennzeichen verloren oder gestohlen

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Bei Diebstahl zuerst zur Polizei

    Das musst du tun:

    1. Wurden Kennzeichenschilder gestohlen, zeig das zuerst bei der Polizei an. Das Protokoll brauchst du bei der Zulassungsstelle.
    2. Ein verlorenes oder gestohlenes gestempeltes Kennzeichen wird im Zentralen Fahrzeugregister mit einem Fahndungshinweis gespeichert (§ 57 Abs. 10 FZV).
  2. Schritt 2

    Neues Kennzeichen

    Das musst du tun:

    1. Dein Fahrzeug darfst du erst wieder fahren, wenn es neue Schilder hat. In der Regel bekommst du eine andere Buchstaben-Zahlen-Kombination. Die alte wird erst vergeben, wenn das Schild wieder auftaucht, sonst nach frühestens 10 Jahren (§ 57 Abs. 10 FZV).
  3. Schritt 3

    Bei der Zulassungsstelle

    Das musst du tun:

    1. Berlin will zum Beispiel Ausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, einen Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung, das zweite Schild, falls noch da, und bei Diebstahl die Anzeige der Polizei sehen. Sind beide Schilder verloren, gibst du dort eine Versicherung an Eides statt ab.
    2. Die neuen Schilder bekommen eine neue Stempelplakette (§ 12 FZV). In Berlin kannst du auf Wunsch ein freies Kennzeichen deiner Wahl bekommen.
  4. Schritt 4

    Kosten

    Das musst du tun:

    1. Für die Änderung des Kennzeichens sieht die Gebührenordnung 30 € vor (Gebühren-Nr. 221.1 GebOSt). Dazu kommen die neuen Plaketten, die Schilder und, wenn sie dort abgenommen wird, die Gebühr für die eidesstattliche Versicherung. Berlin nennt mindestens 31,20 € ohne Schilder.

Quellen:§ 57 FZV§ 12 FZVGebOSt

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