Kinderkrankengeld
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wann es das gibt
Das musst du tun:
- Ist dein Kind krank und musst du es zu Hause betreuen, zahlt deine Krankenkasse Kinderkrankengeld. Das Kind ist jünger als 12 oder hat eine Behinderung und braucht Hilfe, du und dein Kind seid gesetzlich versichert, und niemand sonst im Haushalt kann es betreuen (§ 45 SGB V).
- Ist das Kind privat versichert, gibt es kein Kinderkrankengeld.
- Schritt 2
Wie viele Tage
Das musst du tun:
- 2026: bis zu 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil, für Alleinerziehende 30. Bei mehreren Kindern höchstens 35 Tage, für Alleinerziehende 70 (§ 45 Abs. 2a SGB V).
- Nach der derzeitigen Gesetzeslage gilt 2027 wieder die Grundregel: 10 Tage je Kind, für Alleinerziehende 20, höchstens 25 und 50 (§ 45 Abs. 2 SGB V). Das kann sich bis dahin noch ändern.
- Muss ein Elternteil mit dem Kind ins Krankenhaus, weil es medizinisch nötig ist, gilt die Tagesgrenze nicht; die Klinik bescheinigt das. Für ein unheilbar krankes Kind gibt es keine Grenze (§ 45 Abs. 1a und 4 SGB V).
- Schritt 3
Antrag
Das musst du tun:
- Lass dir in der Kinderarztpraxis bescheinigen, dass dein Kind betreut werden muss, und reiche das bei deiner Krankenkasse ein.
- Dein Arbeitgeber muss dich für diese Tage unbezahlt freistellen (§ 45 Abs. 3 SGB V). Die Kasse zahlt in der Regel 90 % des ausgefallenen Nettolohns (§ 45 Abs. 2 SGB V).
Quellen:Familienportal: KinderkrankengeldBMG: Fragen zum Kinderkrankengeld§ 45 SGB V
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