Aus der Kirche austreten
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Zuständige Stelle
Das musst du tun:
- Meist deine Gemeinde, oft das Standesamt. In Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen ist es das Amtsgericht deines Wohnorts.
- In Bremen erklärst du den Austritt gegenüber der Kirche; deine Unterschrift muss beglaubigt sein.
- Schritt 2
Austritt erklären
Das musst du tun:
- Persönlich: Die Stelle nimmt deine Erklärung auf, der Austritt gilt sofort.
- Schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift: Der Austritt gilt erst, wenn die Erklärung bei der zuständigen Stelle eingeht. Online geht es nicht.
- Schritt 3
Ausweis und Gebühr
Das musst du tun:
- Bring deinen Personalausweis oder Reisepass mit. Manche Stellen wollen weitere Nachweise, etwa eine Meldebescheinigung; frag vorher nach.
- Gebühr und zuständige Stelle hängen vom Land ab.
- Schritt 4
Kirchensteuer
Das musst du tun:
- Wirksam ist der Austritt mit der Erklärung oder mit ihrem Eingang. Die Kirchensteuer endet je nach Land mit Ablauf dieses oder des nächsten Monats. Das Finanzamt erfährt es elektronisch, du musst nicht hin.
- Schritt 5
Kinder
Das musst du tun:
- Ab 14 Jahren entscheidet ein Kind selbst. Jüngere Kinder melden die Eltern ab, ab 12 Jahren aber nicht gegen ihren Willen.
Quellen:Kirchenaustritt in NRWKirchenaustritt in BremenGesetz über die religiöse Kindererziehung
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