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Dein Deutschland

Zuschuss für Kriminalprävention

Allgemeine Auskunft. Ob und wie viel du bekommst, entscheidet die Förderstelle; einen Rechtsanspruch gibt es in der Regel nicht.

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Wer zuständig ist

    Das musst du tun:

    1. Wie Projekte der Kriminalprävention gefördert werden, ist je Land sehr verschieden. In mehreren Ländern fördert ein Landespräventionsrat oder eine ähnliche Stelle beim Innen- oder Justizministerium, anderswo gibt es nur einzelne Richtlinien, Preise oder Programme der Gemeinden. Viele Gemeinden haben einen kommunalen Präventionsrat, der Projekte vor Ort bündelt; frag dort zuerst.
    2. Das Deutsche Forum für Kriminalprävention, eine Stiftung von Bund und Ländern, informiert, hat aber kein allgemeines Förderprogramm für Projekte vor Ort.
  2. Schritt 2

    Antrag

    Das musst du tun:

    1. Wer einen Antrag stellen darf, regelt jedes Land: oft Gemeinden, Vereine, freie Träger und Einrichtungen, manchmal auch Einzelpersonen. Stell den Antrag vor dem Start des Projekts. Ob du einen Eigenanteil brauchst, steht in der Richtlinie. Am Ende legst du einen Verwendungsnachweis vor.
  3. Schritt 3

    Beratung statt Geld

    Das musst du tun:

    1. Tipps zum Schutz vor Einbruch oder Betrug gibt die Polizei in ihren Beratungsstellen und auf polizei-beratung.de; ein Zuschuss ist das nicht.

Quellen:Deutsches Forum für Kriminalprävention: Kommunale PräventionLandespräventionsräte der LänderPolizeiliche Kriminalprävention (ProPK)

Was in deinem Land gilt

Baden-Württemberg
  1. In Baden-Württemberg gibt es statt eines Landespräventionsrats die Gemeinsame Zentralstelle Kommunale Kriminalprävention beim Innenministerium Sie begleitet die Arbeit der Gremien vor Ort.

Quellen:Kommunale Kriminalprävention Baden-Württemberg

Berlin
  1. In Berlin fördert die Landeskommission Berlin gegen Gewalt Projekte in den Bezirken. Alle 12 Bezirke haben einen Präventionsrat; in Mitte wählt er die geförderten Projekte aus.

Quellen:Berlin: Gewaltprävention in den Kiezen

Brandenburg
  1. In Brandenburg sitzt der Landespräventionsrat beim Innenministerium. Frag dort, ob es für dein Projekt Geld gibt.

Quellen:Landespräventionsrat Brandenburg

Bremen
  1. In Bremen stellt die Kooperationsstelle Kriminalprävention Geld für lokale Projekte bereit, die Kriminalprävention vor Ort vernetzen.

Quellen:Bremen: Kooperationsstelle Kriminalprävention

Hessen
  1. In Hessen unterstützt der Landespräventionsrat die kommunalen Präventionsräte. Ob es für dein Projekt Geld gibt, fragst du dort oder bei deiner Gemeinde.

Quellen:Landespräventionsrat Hessen: kommunale Präventionsräte

Mecklenburg-Vorpommern
  1. In Mecklenburg-Vorpommern vergibt der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung Zuschüsse nach der Richtlinie des Innenministeriums zur Förderung von Projekten der Kriminalitätsvorbeugung.

Quellen:Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung MV: Förderung

Niedersachsen
  1. In Niedersachsen fördert der Landespräventionsrat Projekte nach mehreren Richtlinien. Die Mittel für kommunale Kriminalprävention sind bis 2028 vergeben; Anträge für die Zeit ab 2028 nimmt die NBank bis zum 30. September 2027 an (Stand 8. Oktober 2026).

Quellen:Landespräventionsrat Niedersachsen: Fördermittel

Nordrhein-Westfalen
  1. In Nordrhein-Westfalen sitzt der Landespräventionsrat beim Justizministerium. Auf seinen zentralen Seiten haben wir kein allgemeines Programm für Projektzuschüsse gefunden; er vergibt einen Förderpreis.

Quellen:Landespräventionsrat NRW

Rheinland-Pfalz
  1. In Rheinland-Pfalz fördert die Leitstelle Kriminalprävention Projekte und Veranstaltungen; den Antrag stellst du direkt bei ihr.

Quellen:Leitstelle Kriminalprävention Rheinland-Pfalz

Sachsen
  1. In Sachsen ist die Geschäftsstelle des Landespräventionsrates Antrags- und Bewilligungsbehörde, unter anderem für die Richtlinie Kommunale Prävention.

Quellen:Landespräventionsrat Sachsen: Förderung

Sachsen-Anhalt
  1. In Sachsen-Anhalt können Vereine, Verbände, freie Träger und Einrichtungen bei der Geschäftsstelle des Landespräventionsrates einen Zuschuss beantragen, vor dem Projektbeginn.

Quellen:Landespräventionsrat Sachsen-Anhalt: Projektförderung

Schleswig-Holstein
  1. In Schleswig-Holstein fördert der Landespräventionsrat Kommunen, staatliche und freie Träger, Einrichtungen und auch Einzelpersonen. Eine Förderung gilt jeweils für ein Kalenderjahr.

Quellen:Schleswig-Holstein: Förderung des Landespräventionsrates

Thüringen
  1. In Thüringen fördert der Landespräventionsrat Maßnahmen, die noch nicht begonnen haben, wenn du einen Eigenanteil trägst und keine weitere Förderung beantragt hast. Den Antrag stellst du bei seiner Geschäftsstelle; die Frist steht auf seiner Seite.

Quellen:Landespräventionsrat Thüringen: Förderung

In den übrigen Ländern nennt dir die zuständige Stelle die Regeln.

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