Zuschuss für Kriminalprävention
Allgemeine Auskunft. Ob und wie viel du bekommst, entscheidet die Förderstelle; einen Rechtsanspruch gibt es in der Regel nicht.
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wer zuständig ist
Das musst du tun:
- Wie Projekte der Kriminalprävention gefördert werden, ist je Land sehr verschieden. In mehreren Ländern fördert ein Landespräventionsrat oder eine ähnliche Stelle beim Innen- oder Justizministerium, anderswo gibt es nur einzelne Richtlinien, Preise oder Programme der Gemeinden. Viele Gemeinden haben einen kommunalen Präventionsrat, der Projekte vor Ort bündelt; frag dort zuerst.
- Das Deutsche Forum für Kriminalprävention, eine Stiftung von Bund und Ländern, informiert, hat aber kein allgemeines Förderprogramm für Projekte vor Ort.
- Schritt 2
Antrag
Das musst du tun:
- Wer einen Antrag stellen darf, regelt jedes Land: oft Gemeinden, Vereine, freie Träger und Einrichtungen, manchmal auch Einzelpersonen. Stell den Antrag vor dem Start des Projekts. Ob du einen Eigenanteil brauchst, steht in der Richtlinie. Am Ende legst du einen Verwendungsnachweis vor.
- Schritt 3
Beratung statt Geld
Das musst du tun:
- Tipps zum Schutz vor Einbruch oder Betrug gibt die Polizei in ihren Beratungsstellen und auf polizei-beratung.de; ein Zuschuss ist das nicht.
Quellen:Deutsches Forum für Kriminalprävention: Kommunale PräventionLandespräventionsräte der LänderPolizeiliche Kriminalprävention (ProPK)
Was in deinem Land gilt
Baden-Württemberg
- In Baden-Württemberg gibt es statt eines Landespräventionsrats die Gemeinsame Zentralstelle Kommunale Kriminalprävention beim Innenministerium Sie begleitet die Arbeit der Gremien vor Ort.
Berlin
- In Berlin fördert die Landeskommission Berlin gegen Gewalt Projekte in den Bezirken. Alle 12 Bezirke haben einen Präventionsrat; in Mitte wählt er die geförderten Projekte aus.
Brandenburg
- In Brandenburg sitzt der Landespräventionsrat beim Innenministerium. Frag dort, ob es für dein Projekt Geld gibt.
Quellen:Landespräventionsrat Brandenburg
Bremen
- In Bremen stellt die Kooperationsstelle Kriminalprävention Geld für lokale Projekte bereit, die Kriminalprävention vor Ort vernetzen.
Hessen
- In Hessen unterstützt der Landespräventionsrat die kommunalen Präventionsräte. Ob es für dein Projekt Geld gibt, fragst du dort oder bei deiner Gemeinde.
Quellen:Landespräventionsrat Hessen: kommunale Präventionsräte
Mecklenburg-Vorpommern
- In Mecklenburg-Vorpommern vergibt der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung Zuschüsse nach der Richtlinie des Innenministeriums zur Förderung von Projekten der Kriminalitätsvorbeugung.
Niedersachsen
- In Niedersachsen fördert der Landespräventionsrat Projekte nach mehreren Richtlinien. Die Mittel für kommunale Kriminalprävention sind bis 2028 vergeben; Anträge für die Zeit ab 2028 nimmt die NBank bis zum 30. September 2027 an (Stand 8. Oktober 2026).
Nordrhein-Westfalen
- In Nordrhein-Westfalen sitzt der Landespräventionsrat beim Justizministerium. Auf seinen zentralen Seiten haben wir kein allgemeines Programm für Projektzuschüsse gefunden; er vergibt einen Förderpreis.
Quellen:Landespräventionsrat NRW
Rheinland-Pfalz
- In Rheinland-Pfalz fördert die Leitstelle Kriminalprävention Projekte und Veranstaltungen; den Antrag stellst du direkt bei ihr.
Sachsen
- In Sachsen ist die Geschäftsstelle des Landespräventionsrates Antrags- und Bewilligungsbehörde, unter anderem für die Richtlinie Kommunale Prävention.
Sachsen-Anhalt
- In Sachsen-Anhalt können Vereine, Verbände, freie Träger und Einrichtungen bei der Geschäftsstelle des Landespräventionsrates einen Zuschuss beantragen, vor dem Projektbeginn.
Quellen:Landespräventionsrat Sachsen-Anhalt: Projektförderung
Schleswig-Holstein
- In Schleswig-Holstein fördert der Landespräventionsrat Kommunen, staatliche und freie Träger, Einrichtungen und auch Einzelpersonen. Eine Förderung gilt jeweils für ein Kalenderjahr.
Quellen:Schleswig-Holstein: Förderung des Landespräventionsrates
Thüringen
- In Thüringen fördert der Landespräventionsrat Maßnahmen, die noch nicht begonnen haben, wenn du einen Eigenanteil trägst und keine weitere Förderung beantragt hast. Den Antrag stellst du bei seiner Geschäftsstelle; die Frist steht auf seiner Seite.
In den übrigen Ländern nennt dir die zuständige Stelle die Regeln.
Dein Fall ist anders? Frag Dein Deutschland in eigenen Worten.
Im Chat fragenDein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt.