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Dein Deutschland

Kulturförderung beantragen

Allgemeine Auskunft. Ob und wie viel du bekommst, entscheidet die Förderstelle; einen Rechtsanspruch gibt es in der Regel nicht.

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Wer was fördert

    Das musst du tun:

    1. Kultur fördern in Deutschland vor allem die Länder und die Gemeinden. Der Bund unterstützt Einrichtungen und Projekte von nationaler Bedeutung.
    2. Für ein Projekt an deinem Ort fragst du zuerst beim Kulturamt der Stadt oder des Kreises. Größere Vorhaben fördert das Kulturministerium des Landes, in Berlin, Hamburg und Bremen die Senatsverwaltung oder Behörde für Kultur.
  2. Schritt 2

    Fonds des Bundes

    Das musst du tun:

    1. Sechs Bundeskulturfonds fördern bundesweit je eine Sparte: Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur, Musikfonds, Stiftung Kunstfonds für bildende Kunst, Deutscher Literaturfonds und Deutscher Übersetzerfonds.
    2. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in ihrer Allgemeinen Projektförderung nur Projekte im internationalen Kontext und nur Einrichtungen, keine einzelnen Künstlerinnen und Künstler. Der Antrag muss über mindestens 50.000 € gehen. Mindestens 20 % der Kosten tragen Eigen- oder Drittmittel.
  3. Schritt 3

    Vor dem Start beantragen

    Das musst du tun:

    1. Zuschüsse gibt es in der Regel nur für Vorhaben, die noch nicht begonnen haben. Als Beginn zählt grundsätzlich schon ein Liefer- oder Leistungsvertrag, der zur Ausführung gehört, etwa mit einer Bühne oder einem Verlag (VV Nr. 1.3 zu § 44 BHO). Ob ein früherer Beginn erlaubt werden kann, steht in der Förderrichtlinie. Die Länder haben eigene Haushaltsordnungen mit ähnlichen Regeln; was gilt, steht in der Förderrichtlinie.
    2. Leg einen Kostenplan bei, dessen Finanzierung insgesamt gesichert ist. Einen Eigenanteil brauchst du, wenn die Förderrichtlinie ihn verlangt; diesen Eigenanteil setzt du dann auch ein (ANBest-P Nr. 1.2).
  4. Schritt 4

    Nach dem Projekt

    Das musst du tun:

    1. Am Ende weist du nach, wofür du das Geld ausgegeben hast: mit einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Beim Bund ist dieser Verwendungsnachweis innerhalb von 6 Monaten fällig, nachdem der Zweck erfüllt ist, spätestens 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums (ANBest-P Nr. 6). Andere Fristen nennt dein Bescheid.

Quellen:Kulturstaatsminister: Kunst- und KulturförderungKulturstaatsminister: FörderfondsKulturstiftung des Bundes: Allgemeine Projektförderung§ 44 BHOVV zu § 44 BHOANBest-P (ab 8. September 2026)

Was in deinem Land gilt

Baden-Württemberg
  1. In Baden-Württemberg fördert das Wissenschaftsministerium Kunst und Kultur mit eigenen Programmen, etwa dem Innovationsfonds Kunst.

Quellen:Baden-Württemberg: Förderprogramme Kunst und Kultur

Bayern
  1. In Bayern fördert das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, unter anderem über den Kulturfonds Bayern. Auch die Bezirke geben Zuschüsse für Kultur.

Quellen:Bayern: Förderung des Kunstministeriums

Berlin
  1. In Berlin fördert die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dazu kommen Fonds der Bezirke, etwa der Bezirkskulturfonds Mitte, der einmal im Jahr vergeben wird.

Quellen:Berlin: Kulturförderung

Brandenburg
  1. In Brandenburg hat das Kulturministerium je Sparte eigene Förderprogramme mit eigenen Grundsätzen, Formularen und Fristen.

Quellen:Brandenburg: Kulturförderung nach Sparten

Bremen
  1. In Bremen informiert der Senator für Kultur über die Projektförderung.

Quellen:Bremen: Senator für Kultur

Hamburg
  1. In Hamburg stellst du Anträge auf Projektförderung, Kulturstipendien oder Kulturpreise online bei der Behörde für Kultur und Medien.

Quellen:Hamburg: Kulturförderung

Hessen
  1. In Hessen fördert das Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Initiativen, Einrichtungen, Kulturschaffende und ihre Projekte.

Quellen:Hessen: Kulturförderung

Niedersachsen
  1. In Niedersachsen stellt das Ministerium für Wissenschaft und Kultur seine Förderprogramme vor; den Antrag stellst du online.

Quellen:Niedersachsen: Förderprogramme Kultur

Nordrhein-Westfalen
  1. In Nordrhein-Westfalen fördert das Ministerium für Kultur und Wissenschaft Kunst- und Kulturschaffende und ihre Einrichtungen mit eigenen Programmen.

Quellen:NRW: Kunst- und Kulturförderung

Rheinland-Pfalz
  1. In Rheinland-Pfalz ist das Ministerium für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur für die Kulturförderung zuständig.

Quellen:Rheinland-Pfalz: Kulturelle Förderung

Saarland
  1. Im Saarland fördert das Ministerium für Bildung und Kultur Künstlerinnen, Künstler und Kulturprojekte. Für die Förderungen auf seiner Seite reicht ein formloser Antrag; andere Programme haben eigene Richtlinien und Formulare.

Quellen:Saarland: Künstler- und Kulturförderung

Sachsen
  1. In Sachsen fördern das Kulturministerium und die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen. Die Stiftung fördert Kunst- und Kulturprojekte und vergibt Stipendien.

Quellen:Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

Sachsen-Anhalt
  1. In Sachsen-Anhalt vergibt die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Landesmittel für Projekte und Einrichtungen nach ihren Förderrichtlinien.

Quellen:Sachsen-Anhalt: Kultur fördern

Schleswig-Holstein
  1. In Schleswig-Holstein fördert das Kulturministerium Projekte von Künstlerinnen und Künstlern, Kunstvereinen und Einrichtungen, etwa in der bildenden Kunst und der Kunst im öffentlichen Raum.

Quellen:Schleswig-Holstein: Kulturförderung

In den übrigen Ländern nennt dir die zuständige Stelle die Regeln.

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