Literaturförderung: Stipendium und Projekt
Allgemeine Auskunft. Ob und wie viel du bekommst, entscheidet die Förderstelle; einen Rechtsanspruch gibt es in der Regel nicht.
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Stipendien für Autorinnen und Autoren
Das musst du tun:
- Der Deutsche Literaturfonds vergibt bundesweit Arbeitsstipendien für deutschsprachige Gegenwartsliteratur. Bewerben kannst du dich mit deutscher Staatsangehörigkeit oder mit Erstwohnsitz in Deutschland, wenn du schon ein literarisches Buch in einem Verlag veröffentlicht hast, das du nicht selbst bezahlt hast. Fristen und Höhe stehen auf seiner Seite.
- Für Literaturübersetzerinnen und -übersetzer gibt es den Deutschen Übersetzerfonds.
- Schritt 2
Projekte und Lesungen
Das musst du tun:
- Projekte wie Editionen, überregionale Publikationen, Symposien oder Modelle der Literaturvermittlung fördert der Literaturfonds nur bei Institutionen mit Sitz in Deutschland. Lesungen, Festivals, Fachtagungen und Zeitschriften als solche fördert er nicht.
- Lesungen und Literaturprojekte vor Ort fördern vor allem die Länder und Gemeinden: das Kulturministerium oder die Senatsverwaltung, in der Stadt das Kulturamt.
- Schritt 3
Antrag
Das musst du tun:
- Stell den Antrag, bevor das Projekt beginnt; für begonnene Vorhaben gibt es in der Regel kein Geld. Am Ende weist du nach, wofür du es ausgegeben hast.
Quellen:Deutscher Literaturfonds: ArbeitsstipendienDeutscher Literaturfonds: ProjektförderungDeutscher ÜbersetzerfondsVV zu § 44 BHO
Was in deinem Land gilt
Berlin
- In Berlin fördert die Senatsverwaltung Projekte und Lesereihen; beantragen können Einzelpersonen, Gruppen, Vereine und Lesebühnen mit Sitz oder Wohnsitz in Berlin. Dazu kommen Arbeitsstipendien für deutschsprachige und nicht-deutschsprachige Literatur und Stipendien für Übersetzerinnen und Übersetzer.
Niedersachsen
- In Niedersachsen vergibt das Ministerium für Wissenschaft und Kultur bis zu vier Projektstipendien für Literatur, mindestens eines für Kinder- und Jugendliteratur, und ein Übersetzungsstipendium.
Nordrhein-Westfalen
- In Nordrhein-Westfalen fördert das Kulturministerium Literaturveranstaltungen, landesweite Projekte und Arbeitsstipendien; für ein Arbeitsstipendium musst du seit mindestens 2 Jahren in NRW wohnen. Die Kunststiftung NRW fördert ebenfalls Literatur mit Bezug zum Land.
Quellen:NRW: Literaturförderung
In den übrigen Ländern nennt dir die zuständige Stelle die Regeln.
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