Kultur im ländlichen Raum fördern
Amtlich: Förderung aus dem EU-Förderprogramm LEADER beantragen
Allgemeine Auskunft. Ob und wie viel du bekommst, entscheidet die Förderstelle; einen Rechtsanspruch gibt es in der Regel nicht.
Schritt für Schritt
- Schritt 1
LEADER in deiner Region
Das musst du tun:
- LEADER ist ein Förderprogramm der EU für ländliche Räume. Von 2023 bis 2027 gibt es in Deutschland 372 LEADER-Regionen. In jeder entscheidet eine Lokale Aktionsgruppe aus Menschen vor Ort, welche Projekte Geld bekommen. Kulturprojekte können gefördert werden, wenn sie zur Entwicklungsstrategie der Region passen.
- Auf der Karte der Deutschen Vernetzungsstelle Ländliche Räume findest du deine Region und ihre Ansprechpersonen. Sprich dein Projekt dort ab, bevor du einen Antrag stellst.
- Schritt 2
Programme von Land und Bund
Das musst du tun:
- Einige Länder haben eigene Programme für Kultur auf dem Land, etwa Hessen und Nordrhein-Westfalen für kulturelle Projekte in ländlichen Räumen, Baden-Württemberg mit „FreiRäume“ und Sachsen mit dem Kleinprojektefonds seiner Kulturstiftung. Ob ein Programm gerade ausgeschrieben ist, steht auf seiner Seite.
- Der Bund fördert Kultur über das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus). TRAFO und LandKULTUR sind beendet.
- Schritt 3
Antrag
Das musst du tun:
- Wann du anfangen darfst, ob ein Eigenanteil nötig ist und wie du am Ende abrechnest, steht in der Richtlinie des Programms. Dort steht auch, ob deine Gemeinde, ein Verein oder du selbst einen Antrag stellen darf. Fang nicht an, bevor die zuständige Stelle es erlaubt.
Quellen:DVS: LEADER kurz erklärtDVS: LEADER-Regionen findenBULEplus: Kultur in ländlichen RäumenBaden-Württemberg: Förderprogramme Kunst und KulturKulturstiftung des Freistaates SachsenVV zu § 44 BHO
Zuständige Stelle finden
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