Lebensmittelbetrieb registrieren
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Jeder Betrieb wird registriert
Das musst du tun:
- Wer als Unternehmen Lebensmittel herstellt, behandelt oder verkauft, meldet jeden Betrieb der zuständigen Behörde zur Registrierung (Art. 6 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004). Das gilt für Gaststätte, Imbiss, Café, Foodtruck oder Marktstand.
- Zuständig ist die Lebensmittelüberwachung, meist beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt.
- Schritt 2
Wann
Das musst du tun:
- Melde den Betrieb vor der Eröffnung. Melde auch wichtige Änderungen der Tätigkeit und die Schließung.
- Schritt 3
Hygiene und Kontrolle
Das musst du tun:
- Die Hygieneregeln stehen in derselben Verordnung. Die Lebensmittelüberwachung kontrolliert, ob du sie einhältst.
- Wer mit offenen Lebensmitteln arbeitet, braucht vorher die Belehrung beim Gesundheitsamt.
Quellen:Art. 6 VO (EG) Nr. 852/2004
Zuständige Stelle finden
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