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Dein Deutschland

Lebensmittelbetrieb registrieren

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Jeder Betrieb wird registriert

    Das musst du tun:

    1. Wer als Unternehmen Lebensmittel herstellt, behandelt oder verkauft, meldet jeden Betrieb der zuständigen Behörde zur Registrierung (Art. 6 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004). Das gilt für Gaststätte, Imbiss, Café, Foodtruck oder Marktstand.
    2. Zuständig ist die Lebensmittelüberwachung, meist beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt.
  2. Schritt 2

    Wann

    Das musst du tun:

    1. Melde den Betrieb vor der Eröffnung. Melde auch wichtige Änderungen der Tätigkeit und die Schließung.
  3. Schritt 3

    Hygiene und Kontrolle

    Das musst du tun:

    1. Die Hygieneregeln stehen in derselben Verordnung. Die Lebensmittelüberwachung kontrolliert, ob du sie einhältst.
    2. Wer mit offenen Lebensmitteln arbeitet, braucht vorher die Belehrung beim Gesundheitsamt.

Quellen:Art. 6 VO (EG) Nr. 852/2004

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