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Schulabschluss als externe Prüfung (Nichtschülerprüfung)

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Abschluss ohne Schulbesuch

    Das musst du tun:

    1. Den Hauptschulabschluss (je nach Land Erster Schulabschluss oder Berufsbildungsreife), den Mittleren Schulabschluss und das Abitur kannst du auch als externe Prüfung ablegen. Je nach Land heißt sie Nichtschülerprüfung, Externenprüfung oder Schulfremdenprüfung. Sie hat einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
  2. Schritt 2

    Wer zugelassen wird

    Das musst du tun:

    1. Du darfst keine öffentliche oder staatlich anerkannte Schule besuchen, die zum selben Abschluss führt, und brauchst meist einen Wohnsitz im Land. Viele Länder setzen ein Mindestalter, für Abschlüsse der Sekundarstufe I oft 16, für das Abitur oft 19. Fürs Abitur darfst du im Jahr davor nicht in einer gymnasialen Oberstufe, einem Abendgymnasium oder einem Kolleg gewesen sein; wer zweimal durchgefallen ist, wird nicht mehr zugelassen.
  3. Schritt 3

    Vorbereitung

    Das musst du tun:

    1. Du bereitest dich selbst vor, zum Beispiel in Kursen der Volkshochschule. Willst du lieber regelmäßig zur Schule gehen, ist eine Abendschule oder ein Kolleg der andere Weg.
  4. Schritt 4

    Antrag und Frist

    Das musst du tun:

    1. Den Antrag stellst du schriftlich bei der Schulbehörde deines Landes. Die Fristen liegen oft Monate vor der Prüfung, je nach Land im Herbst oder im Winter. Ob eine Gebühr anfällt, regelt das Land.

Quellen:KMK: Externenprüfung Mittlerer SchulabschlussKMK: Abiturprüfung für Nichtschüler

Was in deinem Land gilt

Baden-Württemberg
  1. Für Haupt-, Werkreal- und Realschulabschluss stellst du den Antrag beim Staatlichen Schulamt deines Wohnorts bis zum 1. März, für die Hochschulreife meist beim Regierungspräsidium bis zum 1. Oktober.

Quellen:Service-BW: Schulfremdenprüfung

Bayern
  1. Den Mittleren Schulabschluss an der Realschule beantragst du bis zum 1. Februar bei der oder dem Ministerialbeauftragten; du brauchst seit mindestens drei Monaten deinen Hauptwohnsitz in Bayern. Fürs Abitur stellst du den Antrag bis zum 15. Dezember am Gymnasium; du musst am 30. September 20 Jahre alt sein und den Mittleren Schulabschluss haben.

Quellen:Kultusministerium Bayern: andere Bewerber

Berlin
  1. Zuständig ist die Senatsverwaltung für Bildung. Für den Mittleren Schulabschluss musst du zu Beginn der Prüfung 16 Jahre alt sein und in Berlin wohnen; der Antrag muss bis zum 28. Februar eingehen. Die Gebühr beträgt 50 €; wer Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder BAföG bekommt, zahlt nichts.

Quellen:Berlin: Nichtschülerprüfung MSA

Brandenburg
  1. Du brauchst seit mindestens drei Monaten deinen Hauptwohnsitz in Brandenburg und musst für die Abschlüsse der Sekundarstufe I mindestens 16, für das Abitur 19 Jahre alt sein. Der Antrag muss bis zum 1. November beim staatlichen Schulamt eingehen (§ 3 NschPV).

Quellen:§ 3 NschPV

Bremen
  1. Die Prüfungen nimmt die Erwachsenenschule Bremen ab; du brauchst einen Wohnsitz in Bremen und musst dich vor Ende der Frist beraten lassen. Fristen: für die Berufsbildungsreife der 31. August oder 31. Januar, für den Mittleren Schulabschluss der 31. Januar, für das Abitur der 31. Oktober. Die Prüfung ist gebührenfrei.

Quellen:Bremen: Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler

Hamburg
  1. Zuständig ist das Zentrum für Schul- und Jugendinformation; anmelden kannst du dich nur per Post oder persönlich. Meldeschluss für den Mittleren Schulabschluss ist der 1. Oktober (Prüfung im Winter) oder der 1. Februar (im Sommer), für das Abitur der 1. Juli (Herbst) oder der 1. Dezember (Frühjahr). Der Erste Schulabschluss ist gebührenfrei, der Mittlere kostet 156 € (Stand Dezember 2025).

Quellen:ZSJ Hamburg: Externe Prüfungen

Hessen
  1. Für Haupt- und Realschulabschluss meldest du dich über deinen Vorbereitungskurs beim Staatlichen Schulamt an; die erste Prüfung ist gebührenfrei, eine Wiederholung kostet 80 €. Für das Abitur stellst du den Antrag bis zum 15. Dezember; du musst 19 Jahre alt sein und seit mindestens zwölf Monaten in Hessen wohnen oder arbeiten, die Gebühr beträgt 325 €.

Quellen:Staatliche Schulämter Hessen: Nichtschüler

Mecklenburg-Vorpommern
  1. Den Antrag stellst du bei der Schulbehörde für deinen Wohnort, am besten digital, in der Regel bis zum 15. Januar. Du musst bei der Antragstellung 16 Jahre alt sein und darfst keinen entsprechenden Bildungsgang an einer öffentlichen Schule besuchen (§ 26 Schulabschlussverordnung).

Quellen:Bildungsministerium M-V: Antragsinformation

Niedersachsen
  1. Die Prüfung nimmt das Regionale Landesamt für Schule und Bildung ab, zweimal im Jahr; zugelassen wird, wer in Niedersachsen wohnt oder dort einen Vorbereitungskurs besucht. Fürs Abitur musst du zu Beginn der schriftlichen Prüfung 19 Jahre alt sein, seit mindestens zwölf Monaten in Niedersachsen gemeldet sein oder dort arbeiten, und den Antrag bis zum 1. Februar stellen.

Quellen:Kultusministerium Niedersachsen: Nichtschülerprüfungen

Nordrhein-Westfalen
  1. Für die Abschlüsse der Sekundarstufe I ist die Bezirksregierung deines Wohnorts zuständig; Meldeschluss ist der 1. November, geprüft wird einmal im Jahr. Zugelassen wird, wer seine Schulpflicht erfüllt hat (§§ 1, 3, 5, 6 PO-Externe-S I).

Quellen:PO-Externe-S I

Sachsen
  1. Die Prüfung für Schulfremde beantragst du beim Landesamt für Schule und Bildung. Du musst in Sachsen mit Hauptwohnung gemeldet sein und spätestens im Jahr des Antrags 16 werden; den Termin legt das Kultusministerium fest (§ 82 SOOSA).

Quellen:§ 82 SOOSA

Schleswig-Holstein
  1. Für den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss und den Mittleren Schulabschluss stellst du den Antrag beim Schulamt deines Wohnorts, für die Prüfung im Frühjahr bis zum 31. Januar. Das Abitur als Externenprüfung gibt es nur am Abendgymnasium Lübeck; Anmeldung bis zum 1. Dezember des Vorjahres.

Quellen:Land SH: Externenprüfung

In den übrigen Ländern nennt dir die zuständige Stelle die Regeln.

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