Schulabschluss nachholen: Abendschule und Kolleg
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Die Schulen
Das musst du tun:
- An der Abendhauptschule und der Abendrealschule holst du den Haupt- oder den Mittleren Schulabschluss nach, neben dem Beruf. Am Abendgymnasium machst du das Abitur neben dem Beruf, in der Regel in drei Jahren; das Kolleg ist eine Vollzeitschule. Die Namen unterscheiden sich je nach Land.
- Schritt 2
Wer aufgenommen wird
Das musst du tun:
- Abendhaupt- und Abendrealschule: Du bist mindestens 18, hast die Vollzeitschulpflicht erfüllt und arbeitest oder hast mindestens sechs Monate gearbeitet. Abendgymnasium und Kolleg: Du bist im Schuljahr der Anmeldung mindestens 19, hast den Mittleren Schulabschluss und eine Berufsausbildung oder zwei Jahre Berufstätigkeit. Arbeitslosigkeit oder die Arbeit im Familienhaushalt können zählen. Einzelne Länder weichen ab.
- Schritt 3
BAföG
Das musst du tun:
- Für Abendschulen und Kollegs gibt es BAföG, auch wenn du bei deinen Eltern wohnst (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 BAföG). Am Abendgymnasium und am Kolleg zählt das Einkommen deiner Eltern nicht (§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG). Gefördert wird nur, solange die Schule deine Arbeitskraft voll in Anspruch nimmt; wann das ist, sagt dir das Amt für Ausbildungsförderung.
- Schritt 4
Anmelden
Das musst du tun:
- Du meldest dich direkt bei der Schule an. Unten steht, wo dein Land die Anmeldung beschreibt.
Quellen:KMK: AbendrealschulenKMK: AbendgymnasienKMK: Kollegs§ 2 BAföG§ 11 BAföG
Was in deinem Land gilt
Berlin
- Für Kollegs und Abendgymnasien musst du im Schuljahr der Anmeldung 18 Jahre alt werden, mindestens die Berufsbildungsreife haben und eine Berufsausbildung oder zwei Jahre geregelte Berufstätigkeit nachweisen.
Quellen:Berlin: Zweiter Bildungsweg
Nordrhein-Westfalen
- Abendrealschule, Abendgymnasium und Kolleg heißen hier Weiterbildungskolleg und stehen Erwachsenen jeden Alters offen. Am Abendgymnasium musst du bis zum dritten Semester berufstätig oder arbeitsuchend gemeldet sein; zum Abitur brauchst du in der Regel sechs Semester.
Sachsen
- An der Abendoberschule erwirbst du Haupt- oder Realschulabschluss. Du musst die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, bei Eintritt 18 Jahre alt sein und berufstätig sein oder mindestens sechs Monate berufstätig gewesen sein (§ 66 SOOSA).
Quellen:§ 66 SOOSA
In den übrigen Ländern nennt dir die zuständige Stelle die Regeln.
Zuständige Stelle finden
Dein Fall ist anders? Frag Dein Deutschland in eigenen Worten.
Im Chat fragenDein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt.