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Berufliches Gymnasium

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Abitur mit beruflichem Profil

    Das musst du tun:

    1. Das berufliche Gymnasium führt in drei Jahren, meist von Klasse 11 bis 13, zur allgemeinen Hochschulreife. Neben den üblichen Fächern hast du ein berufliches Profil, etwa Wirtschaft, Technik oder Gesundheit und Soziales. In manchen Ländern heißt es Fachgymnasium, in Nordrhein-Westfalen gehört es zum Berufskolleg, in Berlin und Brandenburg zum Oberstufenzentrum. Bayern hat stattdessen Fachober- und Berufsoberschule.
  2. Schritt 2

    Voraussetzung

    Das musst du tun:

    1. Meist brauchst du den Mittleren Schulabschluss mit der Berechtigung zur gymnasialen Oberstufe oder bestimmten Noten, oder du wirst am Gymnasium in die Oberstufe versetzt. Manche Länder haben eine Altersgrenze.
  3. Schritt 3

    Bewerben

    Das musst du tun:

    1. Du bewirbst dich direkt bei der Schule, in einigen Ländern über ein Online-Portal. Die Frist liegt meist im Februar oder März. Öffentliche berufliche Gymnasien verlangen kein Schulgeld, Schulen in freier Trägerschaft dürfen welches verlangen.

Quellen:Bundesportal

Was in deinem Land gilt

Baden-Württemberg
  1. Du brauchst Realschul-, Werkrealschulabschluss oder Fachschulreife mit einem Durchschnitt von mindestens 3,0 aus Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache, jedes Fach mindestens ausreichend, oder die Versetzung in die Oberstufe eines Gymnasiums. Du bewirbst dich über das Portal BewO und gibst die Bewerbung bis zum 1. März an der Erstwunsch-Schule ab.

Quellen:Kultusministerium BW: Berufliches Gymnasium

Bayern
  1. Bayern hat kein berufliches Gymnasium, sondern die Berufliche Oberschule: Die Fachoberschule (Klassen 11 und 12) nimmt mit Mittlerem Schulabschluss und Eignung auf, die Berufsoberschule zusätzlich mit Berufsausbildung oder Berufserfahrung. Nach Klasse 13 gibt es die fachgebundene Hochschulreife, mit einer zweiten Fremdsprache die allgemeine. Die Anmeldezeit legt das Kultusministerium jedes Jahr fest.

Quellen:§ 5 FOBOSO

Berlin
  1. Die beruflichen Gymnasien gehören zu den Oberstufenzentren; es gibt sie an 20 Standorten. Beraten lassen kannst du dich an jeder dieser Schulen.

Quellen:Berlin: Berufliches Gymnasium am OSZ

Brandenburg
  1. Die beruflichen Gymnasien gehören zu den Oberstufenzentren und umfassen die Klassen 11 bis 13. Du brauchst die Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk und meldest dich im Februar an der Schule an, die du in Klasse 10 besuchst; die Termine werden jedes Jahr veröffentlicht.

Quellen:Leistungsbeschreibung BB (§ 24 BbgSchulG)

Bremen
  1. Du brauchst die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Bewerbungsschluss an der berufsbildenden Schule ist jeweils der 10. Februar; es kostet nichts. Die drei Jahre gliedern sich in eine Einführungs- und eine zweijährige Qualifikationsphase (§§ 1, 3 BerGymV).

Quellen:BerGymV Bremen

Hamburg
  1. Aufgenommen wird, wer in die gymnasiale Oberstufe versetzt ist oder den Mittleren Schulabschluss mit einem Durchschnitt von 3,0 oder besser hat, auch in Deutsch, Mathematik und Englisch. Du meldest dich direkt an der Schule an, bis zum 31. März; es kostet nichts.

Quellen:Leistungsbeschreibung HH (APO-AH)

Hessen
  1. Aufgenommen wird, wer in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe versetzt ist. Mit dem Mittleren Abschluss geht es, wenn du hinreichende Leistungen nachweist. Du bewirbst dich fristgerecht bei der Schule.

Quellen:Kultusministerium Hessen: Berufliches Gymnasium

Niedersachsen
  1. Du brauchst den Erweiterten Sekundarabschluss I oder einen gleichwertigen Bildungsstand. Den Antrag reichst du bei der Schule ein; die Bewerbungszeit liegt meist im Februar, die genauen Termine setzt die Schule.

Quellen:Leistungsbeschreibung NI

Nordrhein-Westfalen
  1. Das berufliche Gymnasium gehört zum Berufskolleg. Du brauchst die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe und meldest dich über das Portal schulbewerbung.de an; das Berufskolleg entscheidet. Manche Bildungsgänge führen zusätzlich zu einem Berufsabschluss und dauern dann bis zu vier Jahre.

Quellen:Leistungsbeschreibung NRW

Rheinland-Pfalz
  1. Du brauchst den qualifizierten Sekundarabschluss I mit einem Durchschnitt von mindestens 3,0, wobei Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik nicht schlechter als ausreichend sein dürfen, oder die Versetzung in Klasse 11 eines Gymnasiums. Die Unterlagen gibst du bis zum 1. März an der Schule ab; es kostet nichts.

Quellen:Leistungsbeschreibung RP

Sachsen
  1. Du brauchst den Realschulabschluss mit mindestens zweimal der Note gut in Deutsch, Mathematik, Englisch und einem Fach der Fachrichtung und im Übrigen einem Durchschnitt von mindestens 2,5, oder die Versetzung in Klasse 11 eines Gymnasiums. Den Aufnahmeantrag richtest du bis zum 31. März an das Berufliche Schulzentrum (§§ 4, 7 BGySO).

Quellen:§§ 4, 7 BGySO

Sachsen-Anhalt
  1. Du brauchst den Realschulabschluss oder Gleichwertiges und darfst bei Beginn noch nicht 18 sein, mit abgeschlossener Berufsausbildung noch nicht 25. Das Formular gibst du an der Schule ab; Bewerbungsschluss ist der 15. März, manche Schulen setzen einen früheren Termin.

Quellen:Leistungsbeschreibung LSA

Schleswig-Holstein
  1. Das berufliche Gymnasium dauert drei Jahre und führt zur allgemeinen Hochschulreife. Es richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler mit einem Mittleren Schulabschluss; Fachrichtungen sind Agrarwirtschaft, Ernährung, Technik, Wirtschaft sowie Gesundheit und Soziales.

Quellen:Land SH: Berufliches Gymnasium

In den übrigen Ländern nennt dir die zuständige Stelle die Regeln.

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