NV-Bescheinigung für Kapitalerträge
Keine Steuerberatung. Was in deinem Fall gilt, sagt dir eine Steuerberaterin, ein Steuerberater oder, als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, ein Lohnsteuerhilfeverein.
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wann sie hilft
Das musst du tun:
- Banken ziehen von Zinsen und Dividenden Kapitalertragsteuer ab, soweit sie über deinem Freistellungsauftrag liegen. Der Freistellungsauftrag reicht bis zum Sparer-Pauschbetrag: 1.000 € im Jahr, für Ehepaare 2.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG).
- Fällt für dich voraussichtlich keine Einkommensteuer an, auch nicht auf Kapitalerträge, stellt dir das Finanzamt eine NV-Bescheinigung aus. Ein Anhaltspunkt ist der Grundfreibetrag, 2026 sind das 12.348 € (§ 32a EStG). Entscheidend ist dein zu versteuerndes Einkommen. Mit der Bescheinigung zieht die Bank gar keine Steuer ab (§ 44a EStG). Das trifft oft auf Studierende oder Menschen mit kleiner Rente zu.
- Schritt 2
Beantragen
Das musst du tun:
- Den Antrag stellst du mit dem Vordruck NV 1 A beim Finanzamt deines Wohnorts. Ein eigenes ELSTER-Formular gibt es nicht. In Bayern kannst du den ausgefüllten Vordruck als Anhang einer sonstigen Nachricht über Mein ELSTER schicken.
- Schritt 3
Bei der Bank vorlegen
Das musst du tun:
- Gib jeder Bank, bei der du Kapitalerträge hast, eine Bescheinigung. Einen Freistellungsauftrag brauchst du dort dann nicht.
- Die Bescheinigung gilt höchstens 3 Jahre und endet mit einem Kalenderjahr. Fallen die Voraussetzungen weg, gibst du sie dem Finanzamt zurück (§ 44a Abs. 2 EStG).
- Schritt 4
Für Vereine
Das musst du tun:
- Gemeinnützige Vereine und andere steuerbegünstigte Körperschaften beantragen ihre Bescheinigung mit dem Vordruck NV 2 A.
Quellen:Finanzamt Bayern: NV-BescheinigungFinanzverwaltung NRW: Freistellungsauftrag§ 44a EStG§ 20 EStG§ 32a EStG
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