Ansässigkeitsbescheinigung für das Ausland
Keine Steuerberatung. Was in deinem Fall gilt, sagt dir eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wofür
Das musst du tun:
- Mit der Ansässigkeitsbescheinigung zeigst du einer ausländischen Steuerbehörde, dass du in Deutschland steuerlich ansässig bist. Nach einem Doppelbesteuerungsabkommen zahlst du dort dann weniger Quellensteuer, etwa auf Dividenden, Zinsen oder Renten, oder bekommst sie erstattet.
- Bleibt ausländische Steuer übrig, kann sie in deiner Einkommensteuererklärung angerechnet werden, aber nur so weit, wie das Abkommen es vorsieht (§ 32d Abs. 5, § 34c EStG). Was der andere Staat darüber hinaus einbehalten hat, holst du dort zurück.
- Schritt 2
Das richtige Formular
Das musst du tun:
- Nimm zuerst das Formular des ausländischen Staats. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verlinkt die Formulare vieler Staaten.
- Hat der Staat keins, gibt es zweisprachige deutsche Vordrucke, etwa bei den Finanzämtern in Bayern. Frei formulierte Bescheinigungen akzeptiert die Finanzverwaltung nicht.
- Schritt 3
Beim Finanzamt bestätigen lassen
Das musst du tun:
- Füll das Formular aus, unterschreib es und schick es an das Finanzamt, das für deine Einkommensteuer zuständig ist. In Nordrhein-Westfalen schickst du es zweifach, die Bescheinigung kostet dort nichts.
- In Nordrhein-Westfalen gilt nur das Original mit Unterschrift und Dienstsiegel des Finanzamts. Was der andere Staat verlangt, steht auf seinem Formular. Ein ELSTER-Formular dafür gibt es nicht.
- Schritt 4
Wohnst du im Ausland?
Das musst du tun:
- Bist du im Ausland ansässig und willst eine Entlastung von deutscher Kapitalertragsteuer, ist das ein anderes Verfahren beim BZSt (§ 50c EStG).
Quellen:BZSt: Formulare ausländischer StaatenFinanzverwaltung NRW: AnsässigkeitsbescheinigungFinanzamt Bayern: Vordrucke§ 34c EStG§ 50c EStG
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