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Dein Deutschland

Organspende: Entscheidung im Register eintragen

Du entscheidest frei, und du kannst deine Entscheidung jederzeit ändern.

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Deine Entscheidung

    Das musst du tun:

    1. In Deutschland dürfen Organe nur mit Zustimmung entnommen werden (§ 3 TPG). Hast du nichts festgehalten, werden deine nächsten Angehörigen gefragt (§ 4 TPG).
    2. Du kannst zustimmen, widersprechen oder die Entscheidung einer Person deines Vertrauens übertragen. Niemand muss eine Erklärung abgeben.
  2. Schritt 2

    Im Organspende-Register

    Das musst du tun:

    1. Seit März 2024 kannst du deine Entscheidung online im Organspende-Register des BfArM festhalten: auf organspende-register.de mit der Online-Ausweisfunktion deines Ausweises oder in der App deiner Krankenkasse mit der GesundheitsID.
    2. Zustimmen kannst du ab 16 Jahren, widersprechen ab 14 (§ 2 TPG). Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Du kannst ihn jederzeit ändern oder widerrufen (§ 2a TPG).
  3. Schritt 3

    Ausweis und Bürgeramt

    Das musst du tun:

    1. Ein Organspendeausweis aus Papier und eine Patientenverfügung bleiben gültig. Gibt es mehrere Erklärungen, gilt die zuletzt abgegebene.
    2. Im Bürgeramt oder bei der Ausweisstelle kannst du dich nicht eintragen. Dort bekommst du einen Organspendeausweis und Informationen.
  4. Schritt 4

    Wer das Register sieht

    Das musst du tun:

    1. Kommt eine Organspende in Frage, muss das Krankenhaus das Register abfragen, bevor über eine Entnahme entschieden wird (§ 4 TPG). Abfragen dürfen nur dafür benannte und berechtigte Ärztinnen, Ärzte und Transplantationsbeauftragte.
    2. Über eine Widerspruchslösung berät der Bundestag seit September 2026. Beschlossen ist sie nicht.

Quellen:BfArM: Organspende-Registerorganspende-info.de: Register§ 2 TPG§ 2a TPG§ 4 TPG

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