Organspende: Entscheidung im Register eintragen
Du entscheidest frei, und du kannst deine Entscheidung jederzeit ändern.
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Deine Entscheidung
Das musst du tun:
- In Deutschland dürfen Organe nur mit Zustimmung entnommen werden (§ 3 TPG). Hast du nichts festgehalten, werden deine nächsten Angehörigen gefragt (§ 4 TPG).
- Du kannst zustimmen, widersprechen oder die Entscheidung einer Person deines Vertrauens übertragen. Niemand muss eine Erklärung abgeben.
- Schritt 2
Im Organspende-Register
Das musst du tun:
- Seit März 2024 kannst du deine Entscheidung online im Organspende-Register des BfArM festhalten: auf organspende-register.de mit der Online-Ausweisfunktion deines Ausweises oder in der App deiner Krankenkasse mit der GesundheitsID.
- Zustimmen kannst du ab 16 Jahren, widersprechen ab 14 (§ 2 TPG). Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Du kannst ihn jederzeit ändern oder widerrufen (§ 2a TPG).
- Schritt 3
Ausweis und Bürgeramt
Das musst du tun:
- Ein Organspendeausweis aus Papier und eine Patientenverfügung bleiben gültig. Gibt es mehrere Erklärungen, gilt die zuletzt abgegebene.
- Im Bürgeramt oder bei der Ausweisstelle kannst du dich nicht eintragen. Dort bekommst du einen Organspendeausweis und Informationen.
- Schritt 4
Wer das Register sieht
Das musst du tun:
- Kommt eine Organspende in Frage, muss das Krankenhaus das Register abfragen, bevor über eine Entnahme entschieden wird (§ 4 TPG). Abfragen dürfen nur dafür benannte und berechtigte Ärztinnen, Ärzte und Transplantationsbeauftragte.
- Über eine Widerspruchslösung berät der Bundestag seit September 2026. Beschlossen ist sie nicht.
Quellen:BfArM: Organspende-Registerorganspende-info.de: Register§ 2 TPG§ 2a TPG§ 4 TPG
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