Keine Behörde. Dein Deutschland ist ein unabhängiger Prototyp. Offizielle Anträge stellst du nur auf den Websites der zuständigen Behörden. Gib persönliche Daten nur dort ein.

Dein Deutschland

Testament schreiben und amtlich verwahren

Amtlich: Besondere amtliche Verwahrung einer Verfügung von Todes wegen (z.B. Testament)

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Selbst geschrieben

    Das musst du tun:

    1. Ein eigenes Testament schreibst du vollständig mit der Hand und unterschreibst es (§ 2247 BGB). Am Computer geschrieben ist es nicht gültig. Datum, Ort und die Unterschrift mit Vor- und Familiennamen sind keine Pflicht, aber dringend zu empfehlen: Ohne Datum gilt das Testament nur, wenn sich die Zeit anders feststellen lässt (§ 2247 Abs. 2, 3 und 5 BGB).
    2. Alternativ beurkundet ein Notar dein Testament. Es kommt dann ohnehin in amtliche Verwahrung.
  2. Schritt 2

    Beim Amtsgericht verwahren

    Das musst du tun:

    1. Ein handschriftliches Testament kannst du in besondere amtliche Verwahrung geben (§ 2248 BGB). Das nimmt jedes Amtsgericht an (§ 344 Abs. 1 FamFG), meist das an deinem Wohnort. Bring das Testament und deinen Ausweis mit.
    2. Das Gericht meldet die Verwahrung an das Zentrale Testamentsregister. So findet das Nachlassgericht das Testament nach deinem Tod.
  3. Schritt 3

    Kosten

    Das musst du tun:

    1. Die Verwahrung kostet einmalig 82 € Gerichtsgebühr; darin ist auch die spätere Herausgabe enthalten (Nr. 12100 KV GNotKG). Dazu kommt eine Gebühr für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister.
  4. Schritt 4

    Zurücknehmen oder ändern

    Das musst du tun:

    1. Du kannst das Testament jederzeit persönlich zurückverlangen. Ein handschriftliches Testament bleibt danach gültig; ein notarielles gilt mit der Rückgabe als widerrufen (§ 2256 BGB).
    2. Ein neues Testament kannst du jederzeit schreiben. Findest du nach einem Todesfall ein Testament, gibst du es unverzüglich beim Nachlassgericht ab.

Quellen:§ 2247 BGB§ 2248 BGB§ 2256 BGB§ 344 FamFGKV GNotKG (Nr. 12100)

Zuständige Stelle finden

Dein Fall ist anders? Frag Dein Deutschland in eigenen Worten.

Im Chat fragen

Dein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt.