Todesfall
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Todesbescheinigung
Das musst du tun:
- Zuerst stellt eine Ärztin oder ein Arzt den Tod fest und die Todesbescheinigung aus. Stirbt jemand zu Hause, rufst du die Hausarztpraxis oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.
- Im Krankenhaus oder Heim übernimmt das die Einrichtung.
- Schritt 2
Bestatter und Standesamt
Das musst du tun:
- Meist beauftragst du dann ein Bestattungsunternehmen. Es holt die verstorbene Person ab und übernimmt oft auch die Anzeige beim Standesamt.
- Angezeigt wird der Tod beim Standesamt des Sterbeorts, spätestens am dritten Werktag danach (§ 28 PStG). Krankenhaus und Heim zeigen ihn selbst an. Zeigst du ihn selbst an, bring die Todesbescheinigung und die Urkunden der verstorbenen Person mit, etwa Ausweis, Geburts- und Heiratsurkunde.
- Schritt 3
Sterbeurkunden
Das musst du tun:
- Das Standesamt beurkundet den Tod und stellt die Sterbeurkunden aus. Bestell gleich mehrere: für Rentenversicherung, Krankenkasse, Bank und Versicherungen.
- Was sie kosten, legt das Land fest. Für Rente, Krankenkasse und andere Sozialleistungen ist die Urkunde kostenlos (§ 64 SGB X); gib den Zweck an.
- Schritt 4
Bestattung
Das musst du tun:
- Wie und bis wann bestattet wird, regelt das Landesrecht. Das Bestattungsunternehmen kennt die Fristen vor Ort.
- Können die Verpflichteten die Kosten nicht tragen, übernimmt sie auf Antrag das Sozialamt (§ 74 SGB XII). Sprich möglichst vorher mit ihm.
- Schritt 5
Testament und Erbe
Das musst du tun:
- Findest du ein Testament, gibst du es unverzüglich beim Nachlassgericht ab, das ist das Amtsgericht (§ 2259 BGB).
- Ein Erbe ausschlagen kannst du meist nur innerhalb von 6 Wochen, nachdem du davon erfahren hast (§ 1944 BGB). Wohnte die verstorbene Person zuletzt nur im Ausland oder bist du zu Fristbeginn im Ausland, sind es 6 Monate. Bei Testament oder Erbvertrag läuft die Frist erst, wenn das Nachlassgericht dir die Verfügung bekannt gegeben hat.
- Einen Erbschein beantragst du beim Nachlassgericht oder über einen Notar, wenn etwa die Bank einen Nachweis verlangt.
- Schritt 6
Hinterbliebenenrente
Das musst du tun:
- Hinterlässt die verstorbene Person eine Ehefrau oder einen Ehemann, gibt es Witwen- oder Witwerrente. Die Ehe muss in der Regel mindestens 1 Jahr gedauert haben (§ 46 SGB VI). Kinder bekommen Waisenrente bis 18, in Ausbildung bis 27 (§ 48 SGB VI).
- Beantragt wird sie bei der Deutschen Rentenversicherung. In den 3 Monaten nach dem Sterbemonat ist die Witwenrente so hoch wie die Rente der verstorbenen Person. Rückwirkend zahlt die Rentenversicherung höchstens 12 Monate vor dem Antragsmonat (§ 99 SGB VI).
- Schritt 7
Und dann?
Das musst du tun:
- Nicht alles ist ein Behördengang. Sag Arbeitgeber, Krankenkasse und Bank Bescheid, kündige Verträge, Abos, Telefon und Strom, und melde die Wohnung beim Rundfunkbeitrag ab.
- Die Mietwohnung geht auf Mitbewohner oder Erben über. Erben und Vermieter können innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen (§§ 564, 580 BGB).
- Lebens- und Unfallversicherungen haben oft kurze Meldefristen. Schau in die Verträge.
- Wenn du reden möchtest: Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr da, kostenlos und anonym, 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123.
Quellen:§ 28 PStG§ 64 SGB X§ 74 SGB XII§ 2259 BGB§ 1944 BGB§ 46 SGB VI§ 48 SGB VI§ 99 SGB VI§ 564 BGB§ 580 BGBTelefonseelsorge
Zuständige Stelle finden
Dein Fall ist anders? Frag Dein Deutschland in eigenen Worten.
Im Chat fragenDein Deutschland ist keine Behörde und gibt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist, was die zuständige Stelle sagt.