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Bestattungskosten vom Sozialamt

Amtlich: Übernahme der Bestattungskosten beantragen

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Erst das Sozialamt, dann der Bestatter

    Das musst du tun:

    1. Sprich mit dem Sozialamt, bevor du ein Bestattungsunternehmen beauftragst. Es sagt dir vorher, was es übernimmt. Berlin rät ausdrücklich dazu.
    2. Für eine Bestattung zahlt, wer dazu verpflichtet ist: die Erben, sonst Angehörige, die nach dem Landesrecht für die Bestattung sorgen müssen, oder wer nach Vertrag zahlen muss.
  2. Schritt 2

    Was das Sozialamt übernimmt

    Das musst du tun:

    1. Das Sozialamt übernimmt die erforderlichen Kosten, soweit sie dir als verpflichteter Person nicht zuzumuten sind (§ 74 SGB XII). Dazu zählen etwa eine einfache Bestattung, Friedhofs- und Feuerbestattungsgebühren.
    2. Ob es zumutbar ist, hängt vor allem davon ab, was der Nachlass hergibt, und von deinem eigenen Einkommen und Vermögen.
    3. Zahlst du freiwillig, ohne dazu verpflichtet zu sein, etwa als Freund, gibt es keine Erstattung.
  3. Schritt 3

    Wo

    Das musst du tun:

    1. Zuständig ist das Sozialamt, das der verstorbenen Person zuletzt Sozialhilfe gezahlt hat, sonst das am Sterbeort (§ 98 Abs. 3 SGB XII).
  4. Schritt 4

    Unterlagen

    Das musst du tun:

    1. Sterbeurkunde, Rechnungen und Kostenvoranschläge, Nachweise zum Nachlass, etwa Kontoauszüge und Versicherungen, und zu deinem eigenen Einkommen und Vermögen.

Quellen:§ 74 SGB XII§ 98 SGB XII

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