Bestattungskosten vom Sozialamt
Amtlich: Übernahme der Bestattungskosten beantragen
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Erst das Sozialamt, dann der Bestatter
Das musst du tun:
- Sprich mit dem Sozialamt, bevor du ein Bestattungsunternehmen beauftragst. Es sagt dir vorher, was es übernimmt. Berlin rät ausdrücklich dazu.
- Für eine Bestattung zahlt, wer dazu verpflichtet ist: die Erben, sonst Angehörige, die nach dem Landesrecht für die Bestattung sorgen müssen, oder wer nach Vertrag zahlen muss.
- Schritt 2
Was das Sozialamt übernimmt
Das musst du tun:
- Das Sozialamt übernimmt die erforderlichen Kosten, soweit sie dir als verpflichteter Person nicht zuzumuten sind (§ 74 SGB XII). Dazu zählen etwa eine einfache Bestattung, Friedhofs- und Feuerbestattungsgebühren.
- Ob es zumutbar ist, hängt vor allem davon ab, was der Nachlass hergibt, und von deinem eigenen Einkommen und Vermögen.
- Zahlst du freiwillig, ohne dazu verpflichtet zu sein, etwa als Freund, gibt es keine Erstattung.
- Schritt 3
Wo
Das musst du tun:
- Zuständig ist das Sozialamt, das der verstorbenen Person zuletzt Sozialhilfe gezahlt hat, sonst das am Sterbeort (§ 98 Abs. 3 SGB XII).
- Schritt 4
Unterlagen
Das musst du tun:
- Sterbeurkunde, Rechnungen und Kostenvoranschläge, Nachweise zum Nachlass, etwa Kontoauszüge und Versicherungen, und zu deinem eigenen Einkommen und Vermögen.
Quellen:§ 74 SGB XII§ 98 SGB XII
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