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Dein Deutschland

Reisepass und Personalausweis im Ausland beantragen

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Zuständig

    Das musst du tun:

    1. Lebst du im Ausland, beantragst du Reisepass und Personalausweis bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat, in deren Bezirk du dich gewöhnlich aufhältst (§ 19 PassG, § 8 PAuswG). Deinen Wohnort dort musst du nachweisen.
    2. Einige Honorarkonsuln nehmen Anträge an und leiten sie weiter, gegen eine Zusatzgebühr von 64 € bis 105 € (Anlage 1 AABGebV).
  2. Schritt 2

    Termin und Unterlagen

    Das musst du tun:

    1. Du musst persönlich hin, meist nur mit Termin. Die Vertretung prüft, wer du bist, und nimmt ab 6 Jahren Fingerabdrücke. Bring deinen alten Pass oder Ausweis und Urkunden mit. Welche Fotos die Vertretung annimmt, steht auf ihrer Seite.
  3. Schritt 3

    Personalausweis ohne Wohnung in Deutschland

    Das musst du tun:

    1. Ohne Wohnung in Deutschland musst du keinen Personalausweis haben, bekommst ihn aber auf Antrag (§ 1 PAuswG). Als Anschrift steht dann „keine Wohnung in Deutschland“ oder deine Adresse im Ausland darin.
  4. Schritt 4

    Gebühren

    Das musst du tun:

    1. Im Ausland kostet der Reisepass 106 € ab 24 Jahren und 73,50 € darunter (§ 27 PassV), der Personalausweis 89 € ab 24 Jahren und 70,60 € darunter (§ 1 PAuswGebV). In manchen Ländern kommt ein Zuschlag für Kaufkraftunterschiede dazu.
  5. Schritt 5

    Dauer und Abholen

    Das musst du tun:

    1. Die Dokumente werden in Deutschland hergestellt. Rechne mit mehreren Wochen.
    2. Meist holst du sie persönlich ab. Wäre das nur unter unzumutbaren Umständen möglich, darf die Vertretung sie per Post schicken (§ 17 PassV). Den Kinderreisepass gibt es seit 2024 nicht mehr; Kinder bekommen einen Reisepass.

Quellen:§ 19 PassG§ 8 PAuswG§ 1 PAuswG§ 27 PassV§ 1 PAuswGebV§ 17 PassVAnlage 1 AABGebVAuswärtiges Amt: Reisepässe und Personalausweise

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