Deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen (Staatsangehörigkeitsausweis)
Amtlich: Staatsangehörigkeitsausweis für Personen im Inland beantragen
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wann du ihn brauchst
Das musst du tun:
- Meist reichen Personalausweis oder Reisepass. Den Staatsangehörigkeitsausweis brauchst du, wenn Zweifel bestehen, ob du deutsch bist, und eine Behörde ihn verlangt, etwa bei einer Verbeamtung, einer Adoption oder dem ersten Reisepass.
- Er ist kein Ausweis für Reisen und gilt unbefristet.
- Schritt 2
Wo du ihn beantragst
Das musst du tun:
- In Deutschland ist die Staatsangehörigkeitsbehörde für deinen Wohnort zuständig. Welche das ist, regelt dein Land, oft der Landkreis oder die kreisfreie Stadt. Lebst du im Ausland, entscheidet das Bundesverwaltungsamt in Köln; den Antrag nimmt die deutsche Botschaft oder das Konsulat entgegen.
- Schritt 3
Was du nachweist
Das musst du tun:
- Die Behörde stellt fest, ob du die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und seitdem nicht verloren hast (§ 30 StAG). Dafür reichst du Urkunden ein, oft auch die deiner Eltern und Großeltern, etwa Geburts- und Heiratsurkunden.
- Wer vor dem 27. Juni 2024 auf eigenen Antrag eine andere Staatsangehörigkeit angenommen hat, hat die deutsche damals oft verloren. Das prüft die Behörde mit.
- Schritt 4
Kosten und Dauer
Das musst du tun:
- Die Feststellung kostet 51 € (§ 38 Abs. 2 StAG). Wird der Antrag abgelehnt oder ziehst du ihn zurück, nachdem die Bearbeitung begonnen hat, kostet es mindestens 25 €.
- Beim Bundesverwaltungsamt sind 2 Jahre Bearbeitungszeit nicht ungewöhnlich.
Quellen:§ 30 StAG§ 38 StAGBundesverwaltungsamt: Feststellung der StaatsangehörigkeitBundesverwaltungsamt: Wie lange dauert die Feststellung?
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