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Dein Deutschland

Reiseausweis für Flüchtlinge, Staatenlose und Ausländer

Amtlich: Reiseausweis als Passersatz beantragen

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Welcher Reiseausweis

    Das musst du tun:

    1. Als anerkannter Flüchtling bekommst du den Reiseausweis für Flüchtlinge, als Staatenloser den Reiseausweis für Staatenlose. Er ersetzt den Pass deines Herkunftsstaats (§ 4 AufenthV).
    2. Den Reiseausweis für Ausländer gibt es nur, wenn du nachweislich keinen Pass hast und ihn nicht auf zumutbare Weise bekommen kannst (§ 5 AufenthV). Zumutbar ist es in der Regel, bei der Botschaft deines Landes einen Pass zu beantragen und dessen Gebühren zu zahlen.
  2. Schritt 2

    Wer ihn bekommt

    Das musst du tun:

    1. Den Reiseausweis für Ausländer stellt die Behörde in Deutschland meist nur aus, wenn du eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt hast (§ 6 AufenthV).
    2. Im Asylverfahren gibt es ihn nur ausnahmsweise, etwa aus zwingenden Gründen, und dann für höchstens einen Monat.
  3. Schritt 3

    Antrag bei der Ausländerbehörde

    Das musst du tun:

    1. Stell den Antrag bei der Ausländerbehörde deines Wohnorts. Bring deinen Aufenthaltstitel, ein biometrisches Foto und, wenn du einen hast, deinen alten Pass oder Reiseausweis mit. Was du sonst brauchst, sagt dir die Behörde.
    2. Der Reiseausweis für Flüchtlinge und für Staatenlose gilt bis zu 3 Jahre, mit Niederlassungserlaubnis bis zu 10 Jahre. Er lässt sich nicht verlängern; du beantragst einen neuen (§ 4 Abs. 1 AufenthV).
  4. Schritt 4

    Gebühren

    Das musst du tun:

    1. Reiseausweis für Flüchtlinge oder Staatenlose: 70 €, unter 24 Jahren 38 €. Das gilt auch für den Reiseausweis für Ausländer bei subsidiär Schutzberechtigten (§ 48 Abs. 1 AufenthV).
    2. Reiseausweis für Ausländer sonst: 100 €, unter 24 Jahren 97 €.

Quellen:§ 4 AufenthV§ 5 AufenthV§ 6 AufenthV§ 48 AufenthV

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