Schwangerschaftskonfliktberatung
Du entscheidest selbst. Die Beratung ist kostenlos, ergebnisoffen und auf Wunsch anonym.
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Eine Beratungsstelle finden
Das musst du tun:
- Beraten dürfen nur staatlich anerkannte Beratungsstellen. Die Beratungsstellensuche auf familienplanung.de zeigt Stellen in deiner Nähe.
- Du wirst ohne Verzögerung beraten (§ 6 Abs. 1 SchKG). Mit deinem Einverständnis können der Partner oder Angehörige dazukommen.
- Schritt 2
Das Gespräch
Das musst du tun:
- Die Beratung gibt dir keine Entscheidung vor. Du erfährst dort auch, welche Hilfen es gibt, falls du das Kind bekommst (§ 5 SchKG).
- Auf Wunsch bleibst du gegenüber der beratenden Person anonym (§ 6 SchKG).
- Schritt 3
Bescheinigung und Fristen
Das musst du tun:
- Nach dem Gespräch bekommst du eine Bescheinigung mit Namen und Datum (§ 7 SchKG).
- Ein Abbruch ist danach straffrei, wenn mindestens 3 Tage zwischen Beratung und Eingriff liegen, ein Arzt oder eine Ärztin ihn vornimmt und seit der Empfängnis nicht mehr als 12 Wochen vergangen sind (§ 218a Abs. 1 StGB). Wer den Eingriff vornimmt, darf nicht beraten haben (§ 219 StGB).
- Schritt 4
Kosten des Eingriffs
Das musst du tun:
- Bei geringem Einkommen übernimmt das Land die Kosten (§ 19 SchKG). Beantrage das vor dem Eingriff bei deiner Krankenkasse. Die Einkommensgrenze nennt dir die Beratungsstelle oder die Krankenkasse.
Quellen:familienplanung.de: Beratungsstelle finden§ 6 SchKG§ 7 SchKG§ 218a StGB§ 219 StGB§ 19 SchKG
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