Solarpflicht in Berlin und Befreiung
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Nur für Berlin
Das musst du tun:
- Diese Anleitung gilt für das Solargesetz Berlin. Andere Länder regeln eine Solarpflicht in eigenen Gesetzen, mit anderen Regeln.
- Schritt 2
Wann die Pflicht gilt
Das musst du tun:
- Sie gilt für nicht öffentliche Gebäude mit mehr als 50 Quadratmetern Nutzfläche, wenn der Bau nach dem 31. Dezember 2022 begonnen hat oder das Dach danach wesentlich umgebaut wird.
- Beim Neubau muss eine Solaranlage mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche belegen, beim Dachumbau 30 Prozent der Nettodachfläche. Statt des Dachs kann die Fassade genutzt werden.
- Schritt 3
Befreiung beantragen
Das musst du tun:
- Eine Befreiung oder Teilbefreiung ist möglich (§ 7 Solargesetz Berlin), etwa bei einer außerordentlichen finanziellen Belastung, wenn du die Anlage ohne Bankkredit nicht finanzieren kannst, bei unverhältnismäßig hohen Kosten oder wenn Aufbauten oder Verschattung zu wenig Dachfläche lassen.
- Den Antrag stellst du online bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Leg Nachweise bei, etwa Fotos des Dachs, Kostenvoranschläge oder die Absage der Bank.
Quellen:Solarpflicht: Befreiung beantragen (Berlin)Solargesetz Berlin (SolarZentrum)
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