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Dein Deutschland

PV-Anlage und Finanzamt

Keine Steuerberatung. Was in deinem Fall gilt, sagt dir eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Einkommensteuer

    Das musst du tun:

    1. Einnahmen aus einer PV-Anlage auf, an oder in einem Gebäude sind steuerfrei, wenn sie laut Marktstammdatenregister bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit hat und du insgesamt höchstens 100 kWp betreibst (§ 3 Nr. 72 EStG). Einen Gewinn ermittelst du dann nicht.
  2. Schritt 2

    Umsatzsteuer

    Das musst du tun:

    1. Kauf und Montage einer solchen Anlage samt Speicher sind seit 2023 mit 0 Prozent besteuert (§ 12 Abs. 3 UStG). Bis 30 kWp im Marktstammdatenregister gilt das ohne weiteren Nachweis.
    2. Als Kleinunternehmer zahlst du auf den verkauften Strom keine Umsatzsteuer, solange dein Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
  3. Schritt 3

    Finanzamt informieren?

    Das musst du tun:

    1. Nein, wenn die Anlage nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei ist, du außer ihr kein Unternehmen hast und die Kleinunternehmerregelung nutzt. Dann reichst du keinen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ein (BMF-Schreiben vom 12. Juni 2023). Das Finanzamt kann ihn im Einzelfall trotzdem anfordern.
    2. Der Netzbetreiber bekommt dann statt einer Steuernummer deine Nummer aus dem Marktstammdatenregister.
  4. Schritt 4

    Sonst den Fragebogen über ELSTER

    Das musst du tun:

    1. Trifft eine Bedingung nicht zu, etwa weil du die Umsatzsteuer zahlen willst, meldest du die Tätigkeit innerhalb eines Monats beim Finanzamt an (§ 138 AO). Das geht mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER.

Quellen:§ 3 Nr. 72 EStG§ 12 Abs. 3 UStG§ 19 UStG§ 138 AOBundesfinanzministerium: PhotovoltaikHilfe zu Photovoltaikanlagen (Landesamt für Steuern Bayern)

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