Zur sozialen Wohnraumförderung beraten lassen
Keine Finanzberatung. Ob und wie du gefördert wirst, entscheidet die Bewilligungsstelle deines Landes.
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Was gefördert wird
Das musst du tun:
- Die soziale Wohnraumförderung unterstützt den Bau von Mietwohnungen und Haushalte, die selbst genutztes Wohneigentum bauen oder kaufen (§ 1 Abs. 1 WoFG). Beim Eigentum geht es vor allem um Familien mit Kindern und Menschen mit Behinderung, die die Kosten ohne Förderung nicht tragen können (§ 1 Abs. 2 WoFG).
- Gefördert wird mit günstigen Darlehen, Zuschüssen, Bürgschaften oder verbilligtem Bauland (§ 2 Abs. 2 WoFG). Die Länder regeln die Förderung selbst, deshalb sind Programme und Bedingungen je Land verschieden.
- Schritt 2
Wer gefördert werden kann
Das musst du tun:
- Dein Haushaltseinkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Die Länder legen eigene Grenzen fest (§ 9 WoFG).
- Beim eigenen Heim muss die Belastung auf Dauer tragbar sein, und du bringst eine angemessene Eigenleistung ein, etwa eigenes Geld, das Grundstück oder Arbeit am Bau (§ 11 Abs. 3 WoFG).
- Schritt 3
Erst beraten, dann unterschreiben
Das musst du tun:
- Lass dich beraten, bevor du einen Kaufvertrag unterschreibst oder mit dem Bau beginnst. In vielen Ländern ist die Förderung sonst ausgeschlossen.
- Nimm zur Beratung Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder und, wenn vorhanden, Exposé, Baupläne und Kostenaufstellung mit.
Was in deinem Land gilt
Baden-Württemberg
- In Baden-Württemberg stellst du den Antrag für das Z15-Darlehen der L-Bank online im Förderportal. Er geht an die Wohnraumförderungsstelle beim Landratsamt oder Bürgermeisteramt, die ihn prüft. Einen Kauf- oder Werkvertrag darfst du erst auf eigenes Risiko unterschreiben, wenn diese Stelle den vollständigen Antrag bestätigt hat, sonst gibt es kein Darlehen.
Bayern
- In Bayern berät dich das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt als Beratungs- und Bewilligungsstelle. Gefördert werden Miet- und Genossenschaftswohnungen, Bau und Kauf von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen sowie der Umbau für Menschen mit Behinderung. Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn du vor der Bewilligung mit dem Bau beginnst oder den notariellen Kaufvertrag schließt. Die Darlehen gibt die BayernLabo.
Niedersachsen
- In Niedersachsen stellst du den Antrag für Bau oder Kauf bei der Wohnraumförderstelle, die für deinen Bauort zuständig ist: Landkreis, Stadt oder Gemeinde. Die Förderung kommt von der NBank, gefördert werden nur natürliche Personen.
Quellen:NBank: Eigentumsförderung
Nordrhein-Westfalen
- In Nordrhein-Westfalen ist die Bewilligungsbehörde deiner Stadt- oder Kreisverwaltung, oft das Bauamt, deine Ansprechpartnerin. Die Immobilie muss in NRW liegen und von dir selbst bewohnt werden. Die NRW.BANK rät: Erteile keine Aufträge und unterschreibe keinen Kaufvertrag, bevor du grünes Licht hast.
Quellen:NRW.BANK: Eigentumsförderung
In den übrigen Ländern nennt dir die zuständige Stelle die Regeln.
Zuständige Stelle finden
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