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Dein Deutschland

Genehmigung für Taxi oder Mietwagen

Keine Rechtsberatung. Was in deinem Fall gilt, sagt dir eine Anwältin oder ein Anwalt.

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Taxi oder Mietwagen

    Das musst du tun:

    1. Wer Fahrgäste gegen Geld mit Taxi oder Mietwagen befördert, braucht als Unternehmer eine Genehmigung (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 PBefG). Wer am Steuer sitzt, braucht zusätzlich den Personenbeförderungsschein, im Taxi wie im Mietwagen. Nur mit Busführerschein (Klasse D oder D1) entfällt er (§ 48 FeV).
    2. Ein Taxi wartet an zugelassenen Taxiständen in der Gemeinde deines Betriebssitzes (§ 47 PBefG). Ein Mietwagen nimmt nur Aufträge an, die am Betriebssitz oder in deiner Wohnung eingehen. Nach der Fahrt kehrt er sofort zum Betriebssitz zurück, außer er hat bereits einen neuen Auftrag (§ 49 Abs. 4 PBefG).
  2. Schritt 2

    Voraussetzungen

    Das musst du tun:

    1. Der Betrieb muss sicher und leistungsfähig sein, du musst zuverlässig und fachlich geeignet sein und deinen Betriebssitz in Deutschland haben (§ 13 Abs. 1 PBefG).
    2. Eigenkapital und Reserven betragen mindestens ein Viertel der Beträge aus Art. 7 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1071/2009, also 2.250 € für das erste und 1.250 € für jedes weitere Fahrzeug (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 PBZugV). Nachweis: Eigenkapitalbescheinigung oder Vermögensübersicht, etwa von einer Steuerberaterin, höchstens ein Jahr alt, dazu Bescheinigungen von Finanzamt, Gemeinde, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft, höchstens drei Monate alt (§ 2 Abs. 2 PBZugV).
    3. Für die Zuverlässigkeit verlangt die Behörde ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, jeweils zur Vorlage bei einer Behörde.
  3. Schritt 3

    Fachkundeprüfung

    Das musst du tun:

    1. Die fachliche Eignung weist du mit einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer deines Wohnorts nach: zwei schriftliche Teile von je mindestens einer Stunde, wenn nötig eine mündliche Ergänzung (§§ 4, 5 PBZugV). Geprüft werden etwa Personenbeförderungsrecht, Steuern und Buchführung.
    2. Ohne Prüfung geht es mit mindestens drei Jahren leitender Tätigkeit in einem Taxi- oder Mietwagenbetrieb, die höchstens zwei Jahre zurückliegt; das prüft ebenfalls die Kammer (§ 7 PBZugV).
  4. Schritt 4

    Antrag stellen

    Das musst du tun:

    1. Den Antrag stellst du bei der Genehmigungsbehörde, in deren Bezirk dein Betriebssitz liegt (§ 11 PBefG). Welche Behörde das ist, legt dein Land fest (§ 11 Abs. 1 PBefG). Die Gebühr nennt dir die Behörde.
    2. Die Behörde entscheidet innerhalb von 3 Monaten, mit Zwischenbescheid höchstens 3 Monate später. Lehnt sie nicht fristgerecht ab, gilt die Genehmigung als erteilt (§ 15 Abs. 1 PBefG).
    3. In der Genehmigungsurkunde stehen die Kennzeichen deiner Fahrzeuge. Sie fährt im Fahrzeug mit; tauschst du ein Fahrzeug, legst du sie der Behörde zur Ergänzung vor (§ 17 PBefG).
  5. Schritt 5

    Taxi: Warteliste möglich

    Das musst du tun:

    1. Eine Taxigenehmigung wird versagt, wenn weitere Taxis das örtliche Taxigewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedrohen würden. Die Behörde kann dafür bis zu einem Jahr beobachten, bevor sie neu entscheidet (§ 13 Abs. 4 PBefG).
    2. Anträge kommen nach Eingang dran. Neue Bewerber bekommen eine Genehmigung für zwei Jahre, die sie in dieser Zeit nicht übertragen dürfen (§ 13 Abs. 5 PBefG). Für Mietwagen gibt es diese Prüfung nicht.
  6. Schritt 6

    Gültigkeit

    Das musst du tun:

    1. Die Genehmigung gilt höchstens fünf Jahre (§ 16 Abs. 4 PBefG), für neue Taxi-Unternehmer zwei Jahre. Stell den Antrag auf Erneuerung rechtzeitig vor dem Ablauf.

Quellen:§ 13 PBefG§ 48 FeV§ 47 PBefG§ 49 PBefG§ 2 PBZugV§ 4 PBZugV

Was in deinem Land gilt

Berlin
  1. In Berlin ist das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) zuständig; den Antrag schickst du per Post. Seit dem 16. Februar 2026 gilt ein Beobachtungszeitraum von höchstens einem Jahr: Neue Taxigenehmigungen und Erweiterungen gibt es nicht, Anträge kommen auf die Warteliste. Erneuerungen sind nicht betroffen.

Quellen:Taxigenehmigung in Berlin

In den übrigen Ländern nennt dir die zuständige Stelle die Regeln.

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