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Dein Deutschland

Überführung ins Ausland und Leichenpass

Schritt für Schritt

  1. Schritt 1

    Bestattungsunternehmen

    Das musst du tun:

    1. Es kümmert sich um Papiere, Sarg und Transport und spricht sich mit dem Konsulat des Ziellandes ab. Frag dort, welche Unterlagen das Zielland verlangt.
  2. Schritt 2

    Leichenpass

    Das musst du tun:

    1. Für die Überführung über die Grenze brauchst du in der Regel einen Leichenpass. Ihn stellt die Behörde nach Landesrecht aus, oft das Ordnungsamt; in Bayern die Gemeinde, in der die Überführung beginnt.
  3. Schritt 3

    Was vorher da sein muss

    Das musst du tun:

    1. In der Regel brauchst du die Todesbescheinigung und die Bestätigung des Standesamts, dass der Sterbefall beurkundet ist. Bei einem nicht natürlichen Tod muss die Staatsanwaltschaft die Leiche freigeben.
    2. Die verstorbene Person wird in einem fest verschlossenen, dichten Sarg befördert. Was genau gilt, regeln das Land und das Zielland.
  4. Schritt 4

    Tod im Ausland

    Das musst du tun:

    1. Stirbt jemand im Ausland, hilft die deutsche Botschaft oder das Konsulat. Sie nennt Bestattungsunternehmen vor Ort und stellt einen Leichenpass oder eine Urnenbescheinigung aus, für 68 € plus Auslagen (Anlage 1 AABGebV).
    2. Die Kosten tragen die Angehörigen; der Staat streckt sie nicht vor. Den Sterbefall kannst du später beim Standesamt in Deutschland nachbeurkunden lassen (§ 36 PStG).

Quellen:Bestattungsgesetz NRW (§ 17)Bestattungsverordnung Bayern (§ 10)Auswärtiges Amt: Todesfall im AuslandAnlage 1 AABGebV§ 36 PStG

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