Überführung ins Ausland und Leichenpass
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Bestattungsunternehmen
Das musst du tun:
- Es kümmert sich um Papiere, Sarg und Transport und spricht sich mit dem Konsulat des Ziellandes ab. Frag dort, welche Unterlagen das Zielland verlangt.
- Schritt 2
Leichenpass
Das musst du tun:
- Für die Überführung über die Grenze brauchst du in der Regel einen Leichenpass. Ihn stellt die Behörde nach Landesrecht aus, oft das Ordnungsamt; in Bayern die Gemeinde, in der die Überführung beginnt.
- Schritt 3
Was vorher da sein muss
Das musst du tun:
- In der Regel brauchst du die Todesbescheinigung und die Bestätigung des Standesamts, dass der Sterbefall beurkundet ist. Bei einem nicht natürlichen Tod muss die Staatsanwaltschaft die Leiche freigeben.
- Die verstorbene Person wird in einem fest verschlossenen, dichten Sarg befördert. Was genau gilt, regeln das Land und das Zielland.
- Schritt 4
Tod im Ausland
Das musst du tun:
- Stirbt jemand im Ausland, hilft die deutsche Botschaft oder das Konsulat. Sie nennt Bestattungsunternehmen vor Ort und stellt einen Leichenpass oder eine Urnenbescheinigung aus, für 68 € plus Auslagen (Anlage 1 AABGebV).
- Die Kosten tragen die Angehörigen; der Staat streckt sie nicht vor. Den Sterbefall kannst du später beim Standesamt in Deutschland nachbeurkunden lassen (§ 36 PStG).
Quellen:Bestattungsgesetz NRW (§ 17)Bestattungsverordnung Bayern (§ 10)Auswärtiges Amt: Todesfall im AuslandAnlage 1 AABGebV§ 36 PStG
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