Umbau am Auto eintragen lassen
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wann die Betriebserlaubnis erlischt
Das musst du tun:
- Ein Umbau lässt die Betriebserlaubnis erlöschen, wenn er die Fahrzeugart ändert, andere gefährden kann oder Abgas oder Geräusch verschlechtert (§ 19 Abs. 2 StVZO).
- Teile mit EG-Typgenehmigung, ECE-Genehmigung oder Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) ohne Abnahmepflicht sind in Ordnung, wenn du die Einbauanweisung einhältst.
- Schritt 2
Abnahme beim Prüfer
Das musst du tun:
- Verlangt die Teilegenehmigung eine Abnahme, lass den Umbau sofort von einer Prüforganisation abnehmen, etwa TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS (§ 19 Abs. 3 StVZO).
- Gibt es für das Teil keine Genehmigung, brauchst du ein Einzelgutachten einer oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen (§ 21 StVZO). Ältere Teilegutachten gelten für den Einbau nur noch bis zum 19. Juni 2028.
- Schritt 3
Nachweis im Auto
Das musst du tun:
- Die Teilegenehmigung oder den Abnahmenachweis hast du im Auto dabei, bis der Umbau in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht (§ 19 Abs. 4 StVZO).
- Schritt 4
Zulassungsbehörde
Das musst du tun:
- Ändern sich Angaben wie Leistung, Hubraum, Kraftstoffart, Höchstgeschwindigkeit, Achslasten oder Gesamtmasse, meldest du das sofort der Zulassungsbehörde. Bei Leistung, Hubraum oder Kraftstoffart bringst du auch Teil II mit (§ 15 FZV).
- Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Schritt 5
Ohne gültige Betriebserlaubnis
Das musst du tun:
- Ist die Betriebserlaubnis erloschen, darfst du nur noch zur Prüfung oder zur neuen Betriebserlaubnis fahren. Sonst ist es eine Ordnungswidrigkeit (§ 19 Abs. 5, § 69a StVZO).
Quellen:§ 19 StVZO§ 21 StVZO§ 15 FZV
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