Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben
Amtlich: Umsatzsteuer voranmelden
Keine Steuerberatung. Was in deinem Fall gilt, sagt dir eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.
Schritt für Schritt
- Schritt 1
Wer sie abgibt
Das musst du tun:
- Stellst du Umsatzsteuer in Rechnung, meldest du sie dem Finanzamt laufend mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung.
- Als Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer gibst du keine ab, außer das Finanzamt fordert dich auf. Das gilt bei höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr (§ 19 Abs. 1 UStG).
- Schritt 2
Monat oder Quartal
Das musst du tun:
- In der Regel meldest du vierteljährlich. Lag deine Umsatzsteuer im Vorjahr über 9.000 €, meldest du monatlich. Waren es höchstens 2.000 €, kann dich das Finanzamt von den Voranmeldungen befreien (§ 18 Abs. 2 UStG).
- Gründest du 2026, zählt die Steuer, die du für dieses Jahr erwartest. Für Gründungen ab 2027 gilt nach dem heutigen Gesetz wieder: monatlich im Gründungsjahr und im Jahr danach.
- Schritt 3
Abgeben und zahlen
Das musst du tun:
- Die Voranmeldung übermittelst du elektronisch in Mein ELSTER, bis zum 10. Tag nach Ende des Monats oder Quartals. Am selben Tag ist die Zahlung fällig (§ 18 Abs. 1 UStG).
- Kommt eine Überweisung höchstens 3 Tage zu spät an, fällt noch kein Säumniszuschlag an. Danach kostet jeder angefangene Monat 1 % (§ 240 AO).
- Schritt 4
Einen Monat mehr Zeit
Das musst du tun:
- Mit der Dauerfristverlängerung hast du für Abgabe und Zahlung je einen Monat länger. Du beantragst sie in Mein ELSTER (§ 46 UStDV).
- Meldest du monatlich, zahlst du dafür jedes Jahr eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahres. Sie wird mit der Voranmeldung für Dezember verrechnet (§§ 47, 48 UStDV).
- Schritt 5
Die Jahreserklärung
Das musst du tun:
- Nach dem Jahr gibst du zusätzlich die Umsatzsteuererklärung über ELSTER ab, mit den Fristen der Einkommensteuer (§ 18 Abs. 3 UStG, § 149 AO).
Quellen:ELSTER: Umsatzsteuer-VoranmeldungELSTER: DauerfristverlängerungFinanzverwaltung NRW: Voranmeldungen§ 18 UStG§ 19 UStG§ 46 UStDV§ 47 UStDV
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